Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 68

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sich die Betroffene beim AMS arbeitslos melden, um sozialrechtlich durch den Bezug von Arbeitslosengeld abgesichert zu sein. Problematisch ist diese Situation auch da­hingehend, wenn eine betroffene Mutter oder ein betroffener Vater aufgrund einer Nicht-Erwerbstätigkeit bzw. nicht ausreichender Versicherungszeiten, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und dementsprechend zur Absicherung ein bürokratischer Spießrutenlauf nötig ist, um eine bedarfsorientierte Mindestsicherung zu beziehen. Gerade in einer solchen Lebenssituation stellt dies eine nicht zu bewältigende Situation für die Eltern dar.

Wie bereits erwähnt ist die angesprochene Situation auch für die jeweiligen Arbeitge­ber_innen keine angenehme und ein entsprechender Rechtsrahmen würde es diesen erleichtern Entscheidungen zu treffen. Der Dienstgeber ist gezwungen, eine Entschei­dung zu treffen, so könnte er eine Rückkehr verlangen, muss diese aber nicht ermögli­chen, was in vielen Fällen aufgrund der Einstellung einer Karenzvertretung auch er­folgt. Eine automatische Verlängerung des Kinderbetreuungsgeldbezuges und der Ka­renz würde hier einen entsprechenden Zeitraum schaffen, in dem Dienstgeber_innen und die betroffenen Eltern Lösungen suchen können, anstatt dies quasi sofort nach dem Tod des Kindes zu verlangen.

Situation der Väter

Auch Väter trifft ein solcher Zwischenfall schwer, zwar nicht körperlich, emotional bzw. psychisch. Eine Dienstfreistellung – wie bei anderen familiären Angelegenheiten – wä­re im Falle von Fehl-/Totgeburten zu berücksichtigen. Gegenwärtig sind die konkreten familiären Angelegenheiten und die entsprechend zustehende Dienstfreistellung kollek­tivvertraglich geregelt. Ursprünglich sollen solche Dienstfreistellungen jedoch aus­schließlich ermöglichen, die erforderlichen Behördengänge zu erledigen. Gerade in diesem Zusammenhang sollte aber auch eine erweiterte Dienstfreistellung gewährt werden.

Die beschriebenen Situationen und dementsprechenden arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen zeigen deutlich auf, dass eine genauere Betrachtung und Bear­beitung der Problematik wichtig ist, um entsprechende rechtliche Graubereiche zu be­seitigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und die Bundesmi­nisterin für Familie und Jugend werden aufgefordert eine verbesserte arbeits- und so­zialrechtliche Absicherung von Eltern im Falle einer Fehlgeburt, einer Totgeburt oder eines Kindstodes umzusetzen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Je­newein. – Bitte.

 


11.57.33

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zur Regierungsvorlage: Dazu wurde ja, denke ich, schon alles gesagt. Wir werden dieser Vorlage unsere Zustim­mung geben, weil ich glaube, dass es eine Vereinfachung und letztlich eine notwen-


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