Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 79

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12.27.41

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Ga­lerie – ganz besonders heute die HAK Hollabrunn! Ein recht herzliches Grüß Gott hier im Hohen Haus!

Die Tagesordnungspunkte 9 bis 12 werden ja in einem Block verhandelt. Die Punkte 9 und 10 befassen sich mit der Arbeiterkammer – das wurde schon von den Vorrednern angesprochen. Bei Tagesordnungspunkt 9 geht es um das separate Ausweisen der Arbeiterkammerbeiträge, weil sie ja mit den Sozialversicherungsbeiträgen gekoppelt sind. Das wird in einzelnen Fällen gemacht, es ist gesetzlich nicht verankert, und es ist ja auch vorgesehen, dass dieses Thema dem Finanzausschuss zugewiesen und dann dort separat behandelt wird.

Zu Tagesordnungspunkt 10, der Forderung, in den nächsten fünf Jahren die Arbeiter­kammerbeiträge um die Hälfte zu reduzieren: Wir wissen, Österreich ist ein Sozialpart­nerstaat – Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer –, dieses System hat sich bewährt. Wir wissen aber auch, dass die Wirtschaftskammer wie auch die Arbeiterkammer immer wieder auch an sich selbst arbeiten muss, um auf der einen Seite mit den Beiträgen nicht zu teuer zu sein, auf der anderen Seite aber das bestmögliche Service zu bieten. Jede dieser beiden Institutionen ist sich, glaube ich, ihrer Aufgabe auch wirklich be­wusst und ist auch ihren Beitragszahlern gegenüber verpflichtet, das in der Waage zu halten.

Vor einigen Jahren erfolgte vonseiten der Wirtschaftskammer in diesem Zusammen­hang eine 30-prozentige Absenkung der Beiträge. Jede dieser Institutionen hat für sich die Verantwortung, das Beste für ihre Mitglieder zu machen, und dies auch zum besten Preis; deshalb liegt das, wie gesagt, auch in der Hand der jeweiligen Institutionen.

Nun zum Tagesordnungspunkt 12, dem Antrag betreffend Umsetzung des Krankenan­stalten-Arbeitszeitgesetzes, der von den Freiheitlichen eingebracht wurde: Es geht hier, glaube ich, schwerpunktmäßig gerade um Wien, darum, dort die Gesundheitsvor­sorge mittel- und langfristig zu sichern. Wir wissen – der Herr Sozialminister hat das im Vorfeld mit den einzelnen Gesundheitsreferentinnen und ‑referenten abgesprochen –, in sieben Bundesländern sind die Gehaltsverhandlungen mit den Ärzten fertig, Tirol und Wien befinden sich noch in der Warteschleife. Laut den Ausführungen des Herrn Bundesministers – im letzten Ausschuss hat er uns auch darüber informiert – sind sie dort kurz vor dem Abschluss.

Die Zuständigkeit liegt in dieser Angelegenheit nicht beim Bund, sondern die Zustän­digkeit für die Ärzte und die Krankenvorsorge liegt, wie gesagt, auf Landesebene. – Dan­ke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

 


12.30.47

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Arbeiterkammerbeiträge sind Zwangs­beiträge (Ruf bei der SPÖ: Pflichtbeiträge!) – sie werden einfach vom Arbeitgeber einbehalten, und der Arbeitnehmer kann sich nicht entscheiden: Will ich bei dieser Ar­beitnehmervertretung dabei sein oder nicht?

Und, Herr Kollege Wimmer, wenn die AK so toll ist, so professionell arbeitet, dann bräuchten Sie ja keine Angst zu haben, wenn dieser Zwang aufgehoben würde, denn alle Arbeitnehmer würden selbstverständlich gerne bei der Arbeiterkammer dabei sein und sich von der Arbeiterkammer vertreten lassen. (Beifall bei Team Stronach und NEOS.)

 


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