Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 80

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Ich kann Ihre Ängste nicht verstehen. Gute Arbeit, qualitätvolle Arbeit würde dafür sor­gen, dass die Arbeitnehmer gerne bei Ihnen wären. Aber Sie wollen die Leute durch Zwang dabei halten. Sie wollen sogar, dass der Arbeitgeber den Beitrag einbehält – und wir reden da, meine geschätzten Damen und Herren, von 390 Millionen € im Jahr! –, dass die Arbeitnehmer gar nicht wissen, wie viel Geld in diese Institution fließt. Ich sage Ihnen: Wir wollen Bewusstseinsbildung als mittleren Schritt und als Endschritt alle Zwänge weg, Selbstbestimmung! (Abg. Schopf: Nur der Herr Stronach! Ja, ge­nau! – Abg. Ehmann: Der Herr Stronach!)

Ja, wir reden von mündigen Bürgern. Wir wollen keine Leute, die zwangsbeglückt wer­den! Wir trauen es den Bürgern zu, dass sie selbst entscheiden können. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! So wie bei den Gewerkschaftsbeiträgen soll je­der sich entscheiden können: Bin ich dabei? Bin ich nicht dabei? So wollen wir das auch bei der AK haben – das heißt, im Nachhinein überweisen und von der Steuer ab­setzen können. Das wäre unser Weg.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuer­liche Absetzbarkeit des Arbeiterkammer-Beitrages“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, der die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeiterkammer-Zwangsbeiträge vorsieht.“

*****

Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Klubobfrau Dietrich eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerliche Ab­setzbarkeit des Arbeiterkammer-Beitrages“

Eingebracht zu TOP 10: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 948/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage (573 d.B.)

Wie die Tageszeitung Standard am 10.02.2015 online berichtete, durfte sich die Arbeit­nehmervertretung über ein kräftiges Plus in den vergangenen zehn Jahren freuen: „Im Jahr 2013 haben die Beschäftigten mehr als 390 Millionen Euro an Kammerumlage ab­geliefert. Das bedeutet einen Anstieg um mehr als 40 Prozent im Vergleich zu 2004. Zur Orientierung: Die Inflation machte im selben Zeitraum nur 24 Prozent aus. Erklär­bar ist der Anstieg leicht. Die AK-Umlage macht 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens aus. Da die Zahl der Beschäftigten von Jahr zu Jahr steigt, steigen automatisch auch die Einnahmen der AK.“

 


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