Ich kann Ihre Ängste nicht verstehen. Gute Arbeit, qualitätvolle Arbeit würde dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer gerne bei Ihnen wären. Aber Sie wollen die Leute durch Zwang dabei halten. Sie wollen sogar, dass der Arbeitgeber den Beitrag einbehält – und wir reden da, meine geschätzten Damen und Herren, von 390 Millionen € im Jahr! –, dass die Arbeitnehmer gar nicht wissen, wie viel Geld in diese Institution fließt. Ich sage Ihnen: Wir wollen Bewusstseinsbildung als mittleren Schritt und als Endschritt alle Zwänge weg, Selbstbestimmung! (Abg. Schopf: Nur der Herr Stronach! Ja, genau! – Abg. Ehmann: Der Herr Stronach!)
Ja, wir reden von mündigen Bürgern. Wir wollen keine Leute, die zwangsbeglückt werden! Wir trauen es den Bürgern zu, dass sie selbst entscheiden können. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine geschätzten Damen und Herren! So wie bei den Gewerkschaftsbeiträgen soll jeder sich entscheiden können: Bin ich dabei? Bin ich nicht dabei? So wollen wir das auch bei der AK haben – das heißt, im Nachhinein überweisen und von der Steuer absetzen können. Das wäre unser Weg.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeiterkammer-Beitrages“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeiterkammer-Zwangsbeiträge vorsieht.“
*****
Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)
12.33
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Klubobfrau Dietrich eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeiterkammer-Beitrages“
Eingebracht zu TOP 10: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage (573 d.B.)
Wie die Tageszeitung Standard am 10.02.2015 online berichtete, durfte sich die Arbeitnehmervertretung über ein kräftiges Plus in den vergangenen zehn Jahren freuen: „Im Jahr 2013 haben die Beschäftigten mehr als 390 Millionen Euro an Kammerumlage abgeliefert. Das bedeutet einen Anstieg um mehr als 40 Prozent im Vergleich zu 2004. Zur Orientierung: Die Inflation machte im selben Zeitraum nur 24 Prozent aus. Erklärbar ist der Anstieg leicht. Die AK-Umlage macht 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens aus. Da die Zahl der Beschäftigten von Jahr zu Jahr steigt, steigen automatisch auch die Einnahmen der AK.“
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