teressenvertretung der Arbeitnehmer, kursiert ja schon einige Zeit. Und es ist bezeichnend, dass das immer wieder von denselben Gruppen kommt, die damit quasi einen Anschlag auf diese erfolgreichen Arbeiterkammern in Österreich machen. (Abg. Neubauer: Was heißt „Anschlag“? Wie definieren Sie „Anschlag“?)
Und wenn wir das betrachten, auf der einen Seite die Einnahmen der Arbeiterkammern aus der Umlage, die gesetzlich geregelt ist mit 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens, auf der anderen Seite aber auch den Output – also die Leistungen, die diese Arbeiterkammern für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Österreich erbringen –, so können wir feststellen, und das wird von Unabhängigen bestätigt, dass auf 1 € Arbeiterkammerumlage eine Gegenleistung von 3 € kommt. Ich glaube, das zeigt deutlich, dass durch die Leistungen der Arbeiterkammern die Beiträge in mehr als doppeltem Maße wieder an die Arbeitnehmer zurückgehen.
Der Leistungsbericht – weil auch hier immer Transparenz eingefordert wird – zeigt deutlich – und ich darf das vielleicht an einem Beispiel der Arbeiterkammer Niederösterreich festmachen, wo der Jahresbericht jährlich ausgewiesen und veröffentlicht wird und auch von den Mitgliedern und den Kontrollorganen Einsicht genommen werden kann –: Die Arbeiterkammern leisten einen wesentlichen Beitrag. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir 70 Jahre Gründung der Zweiten Republik feiern, sei daran erinnert: Es waren auch die Arbeiterkammern, die in der Paritätischen Kommission aufgrund der Sozialpartnerschaft wesentlich daran beteiligt waren, dass dieses Land so aufgebaut werden konnte.
Geschätzte Damen und Herren! Da die Zeit etwas knapp wird, sei vielleicht nur noch hinzugefügt: Es werden – so wurde mir berichtet – zwei Anträge von den NEOS eingebracht, und zwar bezieht sich der eine darauf, die gesetzliche berufliche Vertretung und ihre Zweckmäßigkeit vom Rechnungshof zu prüfen. Das Arbeiterkammergesetz sieht genau vor, für welchen Zweck die Arbeiterkammerumlage verwendet werden darf: Die Arbeiterkammer hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen der Dienstnehmer zu vertreten und zu fördern. Wie sie diese Interessen vertritt und fördert, fällt unter die Selbstverwaltung und ist nicht Angelegenheit des Kontrollorgans, des Rechnungshofes – wobei ich anfügen möchte, dass bereits 1996 beschlossen wurde, dass der Rechnungshof die Arbeiterkammern und die gesetzlichen Interessenvertreter prüfen darf und diese Prüfung ab 1997 gesetzlich erfolgen konnte.
Der zweite Antrag zielt ab auf die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft. Geschätzte Damen und Herren! Diese Polemik kennen wir schon zur Genüge. Wir wissen ganz genau, Zwang gibt es nicht bei den Arbeiterkammern, sondern eine Pflichtmitgliedschaft. Und wo ist der Unterschied? – Der Unterschied ist, dass Personen, die aufgrund einer Pflichtmitgliedschaft oder Nicht-Pflichtmitgliedschaft Arbeiterkammerumlage einbezahlen, sich auch befreien lassen können. Das sind vor allem jene Personen, die erheblichen Einfluss auf die Führung eines Unternehmens haben – die sind trotz ihres Unselbständigenstatus nicht Mitglieder der Arbeiterkammer. Ich glaube, das zeigt auch ein bisschen den polemischen Gehalt mancher Aussagen, der bei den Debatten zu diesem Thema immer wieder zutage tritt.
Sie werden verstehen, dass wir solche Anträge ablehnen, wenn sie gestellt werden. Wir möchten uns aber auch bei den Arbeiterkammern, bei den Organen der Selbstverwaltung, bei den Funktionärinnen und Funktionären, die wirklich tagtäglich großartige Arbeit leisten, und vor allem bei den Beschäftigten der Arbeiterkammern, die vor Ort mit den Problemen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer konfrontiert sind – und das sind gerade in diesen Zeiten nicht wenige, das weiß ich selbst aus meiner Tätigkeit –, recht herzlich für ihre Tätigkeit und ihren Einsatz bedanken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
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