Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 91

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ker als die Preise!) Für 2016 erhöhen wir außertourlich die Höchstbeitragsgrundlage und pulvern noch einmal zusätzliche 4 Millionen € in dieses Fass ohne Boden. Es geht mir um die Frage: Was macht die Arbeiterkammer mit diesem Geld?

Es gibt Arbeiterkammer-Landesorganisationen, die ein Zehntel der Umlage 1 : 1 in eine Rücklage zuführen, das wird erst gar nicht in die Hand genommen. Sie haben dicke Pensionen zu finanzieren. Manche Landeskammern haben in dieser Zeit das Personal um 40 Prozent aufgestockt und manche haben Paläste gebaut. Es wurden Gesell­schaften ausgegliedert und Landes-Arbeiterkammern haben für solche Gesellschaften Haftungen übernommen. Wenn das ausgelagert wird, dann sind diese Dinge der Auf­sicht durch den Herrn Bundesminister entzogen, und umso wichtiger ist es, dass Kon­trolle geschaffen wird.

Daher bringe ich den schon erwähnten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Prüfungskompetenz des Rechnungshofes bei gesetzlichen beruflichen Vertretungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Bundesverfassungsgesetzes vorzulegen, die den Art. 127 BV-G insofern adaptiert, so dass es dem Rechnungshof möglich ist, die gesetzlichen beruflichen Vertretungen auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Außerdem soll eine gesonderte Veranlassung der Veröffentlichung des Be­richtes des Rechnungshofes durch den Vorsitzenden des satzungsgebenden Organs nicht mehr vorgesehen sein. Weiters muss der Art. 127 BV-G dahingehend geändert werden, dass die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes klar auf die Kammerunter­nehmen ausgeweitet werden.“

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Warum? – Wir haben schon gehört, die Arbeiterkammer macht fett Fernsehwerbung. Sie können nicht einen Abend vor dem Fernseher sitzen und ORF schauen, ohne dass nicht diese Werbung mit der schiefen Ebene mehrfach daherkommt. Da frage ich mich, wieso eine Organisation mit Zwangsmitgliedschaft überhaupt Werbung machen muss. Wem dient das, außer dass man sich bei den Medien Wohlwollen einkauft, indem man dort inseriert und Spots schaltet? (Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Es gibt Landes-Arbeiterkammern, die machen Beratung für Nichtmitglieder. Wie kom­men die Zwangsmitglieder dazu, die Beratung von Nichtmitgliedern mitzufinanzieren? Das hat mit Zweckmäßigkeit und Arbeitnehmervertretung Nüsse zu tun, gar nichts. (Abg. Schopf: Wer? Wo? Herr Loacker, wo?) – In Vorarlberg zum Beispiel ist das der Fall. Wenn Sie das nicht wissen, müssen Sie bei Ihren Kollegen im Ländle nachfragen.

56 Prozent der Österreicher wohnen im Eigentum, entweder gehört es ihnen selber, oder sie wohnen als Ehepartner oder Kind dort, wo der Eigentümer wohnt. Die Arbei­terkammer, die in manchen Bundesländern 70 Prozent der Mitglieder im Eigentum wohnen hat, macht Mietervertretung, aber die Eigentümer, die rennen an. Wenn ich als Wohnungseigentümer ein Rechtsproblem habe, macht die Arbeiterkammer original gar nichts für mich.

Des Weiteren: Die Arbeiterkammer macht ja nicht nur Arbeitnehmervertretung, da hat Kollege Hechtl recht. Das ist richtig, das ist eine Kernaufgabe der Arbeiterkammer, nämlich die Arbeitnehmer in ihren Rechten und ihren Interessen zu vertreten. Das soll sie tun, und dafür soll sie auch die finanzielle Ausstattung haben.

 


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