Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 114

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Und: Was genau braucht es zusätzlich noch im niedergelassenen Bereich? Beispiels­weise gibt es in meiner Gemeinde ein niedergelassenes Schmerztherapiezentrum, das meiner Meinung nach sehr qualifiziert arbeitet, aber wieder nur für den orthopädischen Bereich.

Ich bin froh darüber, dass mein Antrag in einen gemeinsamen Antrag umgewandelt wurde und auch angenommen wird, zumindest was diesen einen Punkt betrifft. Die GÖG wird beauftragt, Bundesqualitätsstandards für die Verbesserung der Versorgung von SchmerzpatientInnen zu erstellen, was hoffentlich bald geschieht. Diesbezüglich hat die Frau Ministerin Oberhauser Nachholbedarf eingeräumt und dabei erfreulicher­weise auch davon gesprochen, dass man überlegen muss, ob nicht auch Cannabis-Medikamente in die Schmerztherapie einbezogen werden sollten.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Statistik zur psychotherapeu­tischen Versorgung von GÖG/ÖBIG. Diese Statistik wurde seit 1992 alle zwei Jahre he­rausgegeben.

Wir wissen, dass in Österreich etwa 900 000 Menschen das Gesundheitswesen auf­grund von psychischen Problemen in Anspruch nehmen. 840 000 Personen nehmen Psychopharmaka, aber nur sehr wenige bekommen dann qualifizierte psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung, auch deswegen, weil gerade die psychothera­peutische Versorgung – meines Erachtens rechtswidrig – kontingentiert und privatisiert wurde. Dies stößt immer wieder auf massive Kritik und hat nach sich gezogen, dass wir eine extreme Mangelversorgung in diesem Bereich haben.

Wie reagiert Österreich darauf? – Mit der typischen österreichischen Lösung, der „Kopf-
in-den-Sand“-Politik: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß, also stellen wir die Erhebung von Verwaltungsdaten ein. Genau das ist passiert. Seit 2011 gibt es keine derartige Statistik mehr. Wir wissen also nicht mehr, wie viele Menschen überhaupt in Psychotherapie sind oder psychotherapeutische Medizin in Anspruch nehmen. Das ist ein untragbarer Zustand. Ich bedanke mich auch da bei der Frau Ministerin, die zuge­sagt hat, diese Statistik ab 2016 wieder in Auftrag zu geben.

Ein weiterer Antrag, den wir eingebracht haben, fordert, dass in der neuen Ärzteaus­bildung, so wie sie momentan im Entwurf vorliegt, der Konnex zur Gesundheitsreform besser abgebildet sein sollte. Wir haben vorhin gehört, dass die Spitalsambulanzen entlastet werden sollen und es zunehmend Primärversorgungszentren geben soll. Da­zu gibt es erste Pilotprojekte. Diese Primärversorgungszentren stellen darauf ab, dass unterschiedliche Berufsgruppen und auch unterschiedliche Disziplinen miteinander ar­beiten. Dazu braucht es aber meines Erachtens bereits in der Ausbildung ganz be­stimmte Voraussetzungen. Zudem braucht es verbindliche Kooperationsmodelle, damit so eine Zusammenarbeit wirklich funktionieren kann.

Herr Dr. Rasinger hat im Gesundheitsausschuss gesagt, dass die Zusammenarbeit von Ärzten und anderen Gesundheitsberufen seiner Meinung nach ganz gut funktio­niert. Ich finde, diese Zusammenarbeit funktioniert nur partiell und vor allem nicht ver­bindlich. Ich sehe immer wieder – und das wir wissen ja auch aus der Statistik –, dass beispielsweise Menschen mit psychischen Problemen immer noch fünf Jahre lang im Kreis geschickt werden, bis sie zur richtigen Behandlung kommen. Auch bei Kindern mit Entwicklungsrückständen vergehen oft viele Jahre, bis sie alle Therapien bekom­men und bei den richtigen Leuten landen.

Ich möchte abschließend noch zu einem Thema etwas sagen, über das im Anschluss eine namentliche Abstimmung abgehalten wird, nämlich zum Antrag des Kollegen Franz zur Definition des Embryos ab der Befruchtung. Es gab dazu auch im Ausschuss eine längere Diskussion. Ich bin der Meinung, dass es sich dabei um eine ethisch-reli­giöse-philosophische Frage handelt, die hier im Parlament nicht beantwortet werden kann.

 


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