Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 113

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 11 wird folgende Z 11a eingefügt:

„11a. In § 235 Abs. 12 wird der Ausdruck „Dezember 2014“ durch den Ausdruck „Mai 2015“ ersetzt.“

2. § 236 in der Fassung der Z 12 lautet:

„Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. x/2015

§ 236. Die §§ 4 Abs. 3 Z 2, 14 Abs. 1 und 3, 27 Abs. 10, 30 Abs. 1, 37 Abs. 3 Z 4, 59 Abs. 3, 117b Abs. 1 Z 18, 117c Abs. 1 Z 6 und 7, 122 Z 6 und 125 Abs. 4 zweiter Satz treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.“

Begründung

Durch die Verlängerung der Frist bis 31. Mai 2015 in § 235 Abs. 12 soll den Trägern der Ausbildungsstätten die Möglichkeit eröffnet werden, weitere Ausbildungsstellen be­willigt zu erhalten. Die Frist bis 31. Mai 2015 harmoniert mit der Befristung des letzt­möglichen Beginns der ärztlichen Ausbildung nach der alten Rechtslage.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


14.01.59

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe der Frau Gesundheitsmi­nisterin heute schon über Facebook meine besten Wünsche ausgerichtet, möchte es aber auch noch einmal öffentlich sagen, dass ich ihr alles, alles Gute wünsche und hof­fe, dass es ihr bald wieder besser geht. (Allgemeiner Beifall.)

Dieser bunte Strauß, den wir letztens im Gesundheitsausschuss diskutiert haben, ist durch die Wortmeldungen meiner Vorredner noch ein bisschen bunter geworden. Ich möchte mich wieder auf das konzentrieren, was wir eigentlich besprochen haben. Punkt 1 ist dabei unser Antrag zur Verbesserung der Versorgung von Schmerzpatien­tInnen und der Antrag betreffend eine Bundesqualitätsleitlinie für Schmerztherapie, die es diesbezüglich braucht. Da oben (in Richtung in Bankreihen sprechender Abgeord­neter sowie in Richtung Besuchergalerie:) ist es sehr laut. Es ist dann wirklich schwie­rig, hier zu reden!

Die Versorgung von chronischen Schmerzpatienten sollte unbedingt verbessert wer­den. Es sollte eigene Schmerzbetten und qualifizierte Schmerzzentren dafür geben. Kollege Rasinger und Kollege Franz haben diesbezüglich im Gesundheitsausschuss widersprochen und gesagt, dass die Schmerzbehandlung in den jeweiligen Abteilun­gen gut abgedeckt sei. Ich habe daraufhin noch einmal recherchiert, und diese Aus­sage stimmt, so glaube ich, nur teilweise: Dort, wo es um sehr komplexe chronische Schmerzzustände geht, ist es sehr wohl wichtig, qualifizierte Stationen und Betten zu haben und zusätzlich auch noch den niedergelassenen Bereich auszubauen.

Wichtig ist auch, dass es grundsätzlich an einem Strukturkonzept fehlt, damit in Zu­kunft die Patienten nicht monatelang im Kreis geschickt werden. Wir brauchen geord­nete Patientenwege. Zudem müssen wir uns fragen: Was ist ein Schmerzzentrum im Vergleich zu einer Schmerzambulanz? Wie viele solche Einrichtungen brauchen wir?


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