Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 112

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nen, auf der anderen Seite kritisieren Sie das Ganze. – So kann es nicht laufen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, nein!)

Ich bin massiv dagegen, alles dem Bund umzuhängen. Denn wenn wir jetzt sagen, wir machen eine Ausbildung Neu, dann wissen Sie auch, dass wir dementsprechend das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert haben, sodass jetzt für den Hauptver­band die Möglichkeit besteht, mit der der Ärztekammer Gesamtverträge bezüglich die­ses Einsatzes von Turnusärzten in den Lehrpraxen abzuschließen. Ich fände es wirk­lich besser, über andere Alternativen zu reden, statt alles dem Bund umzuhängen.

Da gibt es auf der einen Seite das viel gepriesene Vorarlberger-Modell, bei dem Bund, Länder und Sozialversicherung genauso wie die Ärztekammer gemeinsam die Finan­zierung dieser Lehrpraxen übernehmen. Und: Wer sagt, dass nicht die Lehrpraxenin­haber – wie auch alle anderen Wirtschaftsbereiche, die Lehrlinge ausbilden – für diese Kosten während der 6-monatigen Ausbildung aufkommen? Meiner Meinung nach ist es nicht zumutbar, dass alles der Bund zahlt.

Ich darf abschließend in Zusammenhang mit der Ärzteausbildung noch folgenden An­trag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zu 532 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 11 wird folgende Z 11a eingefügt:

„11a. In § 235 Abs. 12 wird der Ausdruck ‚Dezember 2014‘ durch den Ausdruck ‚Mai 2015‘ ersetzt.

2. § 236 in der Fassung der Ziffer 12 lautet:

‚Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. x/2015

§ 236. Die §§ 4 Abs. 3 Z 2, 14 Abs. 1 und 3, 27 Abs. 10, 30 Abs. 1, 37 Abs. 3 Z 4, 59 Abs. 3, 117b Abs. 1 Z 18, 117c Abs. 1 Z 6 und 7, 122 Z 6 und 125 Abs. 4 zweiter Satz treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.‘“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

14.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der vorgelesene Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1029/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (532 d.B ):

 


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