Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 145

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auch wirklich keinerlei Zweifel besteht. Die Art und Weise, wie ich den Dienstwagen verwendet habe, ist rechtlich so vorgesehen. Es gibt dazu eine eindeutige Regelung, wie mir auch durch den zuständigen Präsidialchef des Kanzleramts bescheinigt wurde.

Die auf Basis des Bundesbezügegesetzes zu entrichtende Pauschale in der Höhe von 590,79 €, die ich monatlich zahle (Abg. Pilz: Mit Chauffeur?), deckt die private Nutzung mit und ohne Fahrer im In- und Ausland zur Gänze ab. (Abg. Pilz: Das ist die Unwahr­heit! – He-Rufe bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich noch einmal betonen, dass der Bund im konkreten Bereich der Dienst­wagen nicht nur klare Regelungen, sondern auch ein effizientes Beschaffungswesen im Wege von Rahmenvereinbarungen hat. (Abg. Brosz: Wenn das jeder machen wür­de!) Die Dienstwagen werden gemeinsam durch die Bundesbeschaffung GmbH im Wege eines Leasingvertrages beschafft, um größtmögliche Preisvorteile zu erzielen. (Abg. Moser: Das interessiert uns gar nicht!) Somit steht der jährlichen Autoleasingrate für den Bund in Höhe von 651,36 € die jährliche Beitragsleistung in Höhe von 7 089,48 € gegenüber. (Abg. Moser: Das ist ja kein Thema!)

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal festhalten: Es gibt eine eindeutige Regelung. Abgesehen davon ist mir aber bewusst, dass die Optik alles andere als gut war. Es gilt daher auch in Zukunft, mit großer Sorgfalt die Nutzung des Dienstwagens im Ausland abzuwägen. (Abg. Pilz: Von Ihrem Nachfolger! – Heiterkeit bei Abgeordne­ten der ÖVP. – Ruf bei den Grünen: Wirklich peinlich die Anfragebeantwortung!)

Unabhängig davon, ob es jetzt angesprochen wurde oder nicht, möchte ich auf die An­fragebeantwortung eingehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, dass ich in alle Ausschüsse und ins Ple­num stets sehr gut vorbereitet gehe. (Abg. Pirklhuber: Um das geht es nicht!) Manch­mal höre ich auch zu viele Details, um mit Ihnen allen engagiert zu allen angespro­chenen Themen zu diskutieren. Mein Ziel ist es, innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen stets ordnungsgemäß und umfassend Auskunft zu geben. Im Landesverteidigungsausschuss und im Sportausschuss habe ich seit meinem Amtsan­tritt jedes Mal eine Aktuelle Aussprache mit den Abgeordneten geführt. (Abg. Hübner: Um das geht es ja nicht!)

Gerade bei der letzten Sitzung des Landesverteidigungsausschusses war ich im Ge­gensatz zu einem gewissen Abgeordneten durchgehend präsent und habe drei Stun­den lang auskunftsfreudig über alle Themen der Landesverteidigung informiert (Abg. Hübner: Besser aufhören!), wie sich das auch in der „Parlamentskorrespondenz“ nie­dergeschlagen hat. (Abg. Pirklhuber: Ist das jetzt ein Fehler oder keiner?!)

Gerade als ehemaliger Parlamentarier weiß ich um die Bedeutung des Interpellations­rechtes. In meiner Funktion als Bundesminister, der für die nationale Sicherheit verant­wortlich ist, muss ich aber auch auf das Spannungsverhältnis zwischen Interpellations­recht und Amtsverschwiegenheit aus Gründen der umfassenden Landesverteidigung hinweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist klar geregelt, was ich als Minister sagen muss, und es ist ebenso klar geregelt, was ich sagen darf. Genau diese rechtliche Verpflichtung auf Basis unserer Bundesverfassung ist es, die sich in meinen Beantwortungen abbildet.

Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem sich das Verlangen auf die Besprechung der Anfrage betreffend die geplanten Einsparungen von 200 Millionen € seitens der Abgeordneten Schönegger, Kolleginnen und Kollegen bezieht, möchte ich auch konkret zum Strukturpaket ÖBH 2018 Stellung nehmen. Wie Sie wissen, war es zur Erfüllung der erforderlichen Einsparungspotenziale und -ziele von 200 Millionen €


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