Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 166

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Wir haben mit der QGV – das ist die Qualitätsgeflügelvereinigung – gesprochen und gefragt: Was kann man tun, um hier Änderungen herbeiführen zu können? Da ist uns gesagt worden, es sind Maßnahmen anhand von Parametern getroffen worden, und es wurden Projekte gestartet. Der Antibiotika-Einsatz ist bei denen, die an diesem Projekt teilgenommen haben, um mehr als 50 Prozent gesenkt worden, die Campylobacter-Bakterien sind komplett verschwunden, es sind auch keine Salmonellen mehr vorge­kommen, es waren auch keine Beulen auf den Fußballen mehr feststellbar, und die Anzahl der toten Hühner ist fast auf null gesenkt worden, meine Damen und Herren.

Da haben wir festgestellt, dass die Maßnahme, wie wir sie getroffen haben – Kilo­gramm auf Quadratmeter, wie es auch die EU vertritt – eine der falschesten ist, denn Sie müssen jetzt eines bedenken: Der Hühnermäster bestellt sich seine Küken, rechnet sich das mit den Küken aus, denn nach der Mastzeit, diese dauert in etwa 30 bis 32 Tage, haben die Hühner ein Gewicht, jetzt sage ich eine Hausnummer, von 1,2 Kilo in etwa. Und dann müssen sie vom Schlachter abgeholt werden, denn dann hat er die 30 Kilo pro Quadratmeter erreicht. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) – Nur als Bei­spiel jetzt! 1,8 Kilo sind es ungefähr. – Das rechnet er sich aus und bestellt sich die An­zahl der Küken. Dann hat er aber das Problem, dass der Schlachter sagt, ich kann deine Hühner nicht zum vereinbarten Termin abholen, und eine Woche später kommt – und auf einmal ist er auf 35 Kilo pro Quadratmeter und hat sich strafbar gemacht.

Da sollte man sich überlegen – nicht nur in Österreich, auch EU-weit –, ob nicht die Regelung besser wäre, dass man nicht mehr sagt: Kilo pro Quadratmeter – es ist nicht berechenbar! –, sondern: Stückzahl pro Quadratmeter, weil sich dann jeder darauf verlassen kann, dass das passen wird. So würde man, glaube ich, allen helfen.

Zum zweiten Antrag von der Kollegin Weigerstorfer betreffend „Erhöhung des Straftat­bestandes der Tierquälerei“. Da ist ja der Herr Bundesminister gerade der Richtige, wenn er hier sitzt. Es hat einen Antrag im Petitionsausschuss gegeben, der ist an den Justizausschuss weitergeleitet worden, der sich jetzt damit befassen muss. Ich sage, ja, natürlich soll der Strafrechtsrahmen für Tierquälerei erhöht werden, aber – das muss man jetzt auch sagen, und das ist an die Adresse des Bundesministers gerich­tet – wenn es eine Verurteilung wegen Tierquälerei gibt, dann sollte der Strafrahmen auch ausgenützt werden. Denn der Strafrahmen wird selten bis gar nicht ausgenützt, es werden Minimalststrafen ausgesprochen. Und wir können erhöhen, was wir wollen: Wenn die Strafen nicht in dem Ausmaß ausgesprochen werden, dann nützt das gar nichts. Aber wie gesagt: Wir sind dafür, dass der Strafrahmen bei Straftatbeständen der Tierquälerei erhöht wird.

Dann die Parteienstellung für Tierschutzorganisationen (Zwischenruf der Abg. Brun­ner): Meine Damen und Herren, als das Bundestierschutzgesetz eingeführt wurde, ha­ben wir uns schon Gedanken darüber gemacht, wie die Parteienstellung in Verfahren, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafverfahren ausschauen könnte, was man da machen kann; und schon damals war die Idee da, Tierschutzorganisationen einzubin­den. Dann ist man auf die Idee gekommen, Tierschutzombudsleute zu bestellen, die Parteienstellung in diesen Verwaltungsstrafverfahren und Verwaltungsverfahren ha­ben. In den zehn Jahren, seit wir diese eingerichtet haben, sind wir damit sehr gut ge­fahren. Sie haben diese Aufgabe wirklich gut gemacht.

Man sollte sich überlegen, ob man diesen Tierschutzombudsleuten nicht auch im Be­reich des Strafrechts Parteienstellung zukommen lassen könnte, aber auf alle Fälle nicht den Tierschutzorganisationen oder dem Verband der Tierschutzorganisationen, weil – und das muss man da auch sagen – nicht alle Tierschutzorganisationen in die­sem Verband österreichischer Tierschutzorganisationen sind. Die zwei größten, näm­lich Vier Pfoten und Animal Life, sind dort nicht dabei, das heißt, sie hätten keine Mög­lichkeit, da irgendetwas zu machen. Daher, glaube ich, sollten es wirklich ganz unab-


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