hängige Personen sein, das sind die Tierschutzombudsleute, und da könnte man darüber diskutieren, dass man das macht.
Und eines noch: Wenn Tierschützer kriminell werden – ich sage das dauernd hier am Rednerpult –, dann gehören sie ausgeforscht, verurteilt und abgestraft. Es kann nicht sein, dass sich Menschen, egal, ob Tierschützer oder sonst irgendetwas, nicht an die österreichischen Gesetze halten. Das betrifft jeden; sie gehören ausgeforscht und verurteilt.
Zum Schluss möchte ich wieder auf die Besatzdichte zurückkommen. An eines, meine Damen und Herren, muss man bitte auch denken: die Konzerne, die Druck auf unsere Landwirte machen. Ich verweise auf einen Film zu den Hühnermästern, der vor Kurzem im deutschen Fernsehen gesendet wurde. Da hat ein Hühnermäster bekannt gegeben, wie das mit der Firma ALDI SÜD ausschaut: Die kommen zu einem Bauern, machen ihm ein lukratives Angebot und sagen: Wir nehmen dir alle Hendln ab, fürs ganze Jahr, unterschreib den Vertrag, der Preis stimmt, alles super! (Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Kitzmüller.) Er unterschreibt, kündigt allen anderen Abnehmern, die er gehabt hat, und ist nur mehr bei ALDI SÜD.
Im Jahr darauf kommt ALDI SÜD wieder und sagt: Wir haben eh einen Vertrag, aber nicht mehr zu dem Preis – 50 Prozent weniger! Der Hühnermäster hat keine anderen Abnehmer mehr und muss sich dem beugen, was ALDI SÜD verlangt. Auch das ist eine Aufgabe, die wir angehen müssen: zu schauen, dass diese Landwirte nicht von den großen Konzernen erpresst werden.
Eine Möglichkeit ist, wie es Kollege Schopf schon gesagt hat: Wir haben dafür zu sorgen, dass diese Produkte in die Regale kommen, und wir als Konsumenten müssen auch schauen, dass die österreichischen Produkte, in dem Fall die Hühner und die Puten, von unseren österreichischen Mästern gekauft werden und nicht Produkte aus der Slowakei oder von sonst irgendwo, wo die Tierschutzstandards auf keinen Fall eingehalten werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Steinbichler, Pirklhuber und Mückstein.)
17.22
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.23
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Nachdem es jetzt zweimal vorgekommen ist, habe ich den Entschließungsantrag jetzt vor mir. Natürlich habe ich in die Erklärung hineingeschrieben: Ich wünsche mir, „laufend Verbesserungen anzustreben“, aber ich darf jetzt aus dem tatsächlichen Entschließungsantrag vorlesen, damit es hier zu keinen Unklarheiten kommt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Es steht hier wörtlich: „Der Nationalrat wolle beschließen: ‚Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, im Rahmen der 1. Tierhaltungsverordnung keine Schlechterstellung der Haltungsbedingungen für Mastgeflügel über eine Besatzdichte von 30 kg/m² vorzusehen‘“. (Abg. Auer: Keine tatsächliche Berichtigung! Keine tatsächliche Berichtigung!)
So viel dazu, um das hier einmal klarzustellen. Die Frau Ministerin hat ja auch in dieses Horn geblasen, darum freue ich mich schon auf die Abstimmung. (Beifall der Abgeordneten Pirklhuber und Mückstein. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war keine tatsächliche Berichtigung! – Abg. Auer: Diese Toleranz wünschen wir uns auch! – Weitere Zwischenrufe.)
17.24
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