schließungsantrag durchwinken – bei den Regierungsparteien verstehe ich es noch –, denn wenn es einem mit Verbesserungen im österreichischen Strafvollzug wirklich ernst ist und man es wirklich ernst meint, dann kann man so einen Antrag, der so voller Fehler und eigentlich Unwahrheiten ist, nicht durchwinken.
Ich werde auf die einzelnen Punkte eingehen. Das ist ein bisschen ein Kraut-und-Rüben-Antrag, ich habe es eh schon im Ausschuss gesagt – aber gut, soll so sein. Etwas lieblos wird der Herr Bundesminister darin aufgefordert, umzusetzen, was er schon – die meisten Sachen – seit Monaten oder seit fast einem Jahr versprochen, aber bis dato noch nicht umgesetzt hat.
Es geht einmal um den Maßnahmenvollzug und, Punkt 2, um die hundert Planstellen mehr, die der Herr Bundesminister, ich glaube, vor einem Jahr – oder ist es schon ein bisschen länger her – versprochen hat: Umgesetzt hat er in diesem Jahr 27. Da sieht man, wie sehr es dieser Bundesregierung und diesem Bundesminister um den Maßnahmenvollzug geht. So hat er zum Beispiel in der größten Justizanstalt Österreichs, in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, null Planstellen mehr, in der Justizanstalt Stein – immerhin hundert im Maßnahmenvollzug – null Planstellen mehr geschaffen, in der Justizanstalt Wien-Mittersteig null Planstellen mehr, in der Justizanstalt Göllersdorf, ebenfalls Maßnahmenvollzug, null Planstellen mehr. Diese 27 Planstellen machen nicht einmal ein Drittel von den versprochenen hundert aus.
Herr Bundesminister Brandstetter, so lang, glaube ich, dauert die Periode gar nicht mehr, bis Sie die 100 versprochenen realisiert haben. Eigentlich haben Sie „nur“ – unter Anführungszeichen, muss man sagen – den eüH bedient, denn die Justizanstalt Simmering bekommt fünf Planstellen mehr und so weiter und so fort.
Beim Maßnahmenvollzug zeigen Sie sich zwar immer sehr verständnisvoll und betonen, dass Ihnen die Situation dort furchtbar leid tut, so wie uns allen, aber bis jetzt haben Sie sehr viel angekündigt, aber noch nichts umgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Das betrifft auch den Zukauf von Facharbeitern, und da steht wirklich in diesem Entschließungsantrag drinnen – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen –: „Damit konnte einerseits die Beschäftigungsquote in den Justizanstalten angehoben und anderseits die Anzahl der Schließtage von Betrieben und die Einschlusszeiten verringert werden. Das im Oktober 2014“ – also vor gerade einmal einem halben Jahr – „gestartete Projekt“ – also noch nichts Fixes – „ist als Erfolgsmodell zu bezeichnen.“
Also ich verstehe es nicht, wir haben keine Zahlen, wir haben hier eigentlich noch keinen Bericht, der dem Parlament oder dem Justizausschuss zugeleitet wurde, und Sie sprechen hier schon überschießend von einem „Erfolgsmodell“, obwohl man ja wissen muss – ich habe es Ihnen gerade vorgerechnet –: Es darf ja kein Facharbeiter ohne einen Justizwachebeamten den Betrieb offen halten. Rechnen Sie mir das vor! Jetzt haben wir 27 Planstellen mehr gekriegt, wahrscheinlich sind in diesem Jahr mehr in Pension gegangen als diese 27, die neu dazugekommen sind, und jetzt sprechen Sie in diesem Entschließungsantrag davon, dass sich die Schließtage in den Betrieben und die Einschlusszeiten verringert haben?! Wie kommen Sie darauf?
Da muss ich Kollegen Kirchgatterer und Kollegin Pfurtscheller fragen: Wie kommen Sie darauf? Haben Sie Zahlen, die wir nicht haben? Wir haben keine Zahlen! Wenn Sie welche haben, dann würde ich Sie bitten: Geben Sie uns diese auch weiter! Sie sprechen hier überschießend von einem „Erfolgsmodell“.
Genauso beim Jugendstrafvollzug – auch ein großes Thema in diesem Entschließungsantrag –, da behauptet man: „die Zahl der Jugendlichen in Haft ist deutlich gesunken. So sind derzeit nur mehr knapp 90 Jugendliche im Gefängnis (2012 waren es noch 144).“ Gleichzeitig fordert man aber, ein neues Jugendkompetenzzentrum zu
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