Stellen lieber falsch positive Gutachten in Kauf nehmen. In einem Fall, wo wir zum Beispiel wissen, dass von zehn Leuten einer wieder rückfällig wird, behalten wir lieber zehn Leute in der Maßnahme, als uns weiter zu bemühen, diesen einen ausfindig zu machen und als Einzelnen in der Maßnahme zu behalten.
Das ist schon eine Tendenz, die sehr fraglich ist. Es geht also wirklich auch darum, dass sich am gesetzlichen Rahmen nichts geändert hat, in der Praxis alles, und es meiner Meinung nach eine Änderung des gesetzlichen Rahmens braucht. Wir sind ja der Gesetzgeber, wir können Maßnahmen setzen.
Ich würde schon dafür plädieren, dass wir ein stärkeres Zeichen als diesen heutigen Antrag setzen, zum Beispiel in Bezug auf die Qualität der Gutachten, zum Beispiel betreffend die Frage, welche Delikte denn zu einer Einweisung in die Maßnahme führen. Auch da wissen wir, dass es Möglichkeiten gäbe – beispielsweise durch eine Konkretisierung, dass es nur Hands-on-Delikte betrifft –, diesen Zuweisungsbereich deutlich zu beschränken.
Ich glaube, das sind wir auch denjenigen schuldig, die Tag für Tag in dieser Maßnahme sitzen und keinerlei Perspektive haben, keinerlei Hoffnung haben, ja nicht einmal wissen, was sie eigentlich tun können, um eine Perspektive zu bekommen, aber sich tagtäglich in einer menschenrechtswidrigen Situation befinden.
Ich habe einen Maßnahmenkatalog, basierend auf Aussagen der Expertinnen und Experten, die bei mir bei der Enquete waren, ausgearbeitet, der überschneidet sich in vielen Teilen mit diesem Maßnahmenkatalog der Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug.
Ich möchte daher heute folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend die rasche Umsetzung der Expertenvorschläge für den Maßnahmenvollzug
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Justizminister, wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den die Vorschläge der Expertenkommission für eine Reform des Maßnahmenvollzugs qualitätsvoll umgesetzt werden. Bei der Umsetzung soll vor allem die Schaffung eines eigenen Gesetzes für den Maßnahmenvollzug und die Einbindung des Gesundheitsressort berücksichtigt werden.“
*****
Ich habe in meinem Antrag eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die Gutachten habe ich schon angesprochen. Ich glaube, es braucht jedenfalls auch eine Ausbildungsreform bei den Justizwachebeamten und -beamtinnen. Natürlich reden wir von psychisch kranken Personen, die eigentlich ein Fall für das Gesundheitssystem sind, aber auch hier muss man aus der Praxis, auch aus meiner Erfahrung, eines sagen: Ich habe mir die Justizanstalt Mittersteig und das Forensische Zentrum Asten angeschaut. Ich weiß schon, das eine, das sind die zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrecher, das heißt, die verbüßen dort ihre Strafe und sind dort in der Maßnahme, genau das ist ja die menschenrechtswidrige Situation, im anderen Fall sind es die Zurechnungsunfähigen, aber Sie glauben nicht, dass beide Anstalten im gleichen Land sind.
Eigentlich muss ich es so sagen: Um schnell etwas zu tun, ist mir fast wurscht, ob das Gesundheitsressort oder das Justizressort zuständig ist. Die Qualität, die im Forensi-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite