Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 179

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Der Rechtsstaat hat zwar das Recht zur Freiheitsentziehung durch das Strafrecht, es ist aber nicht erlaubt, Menschenrechte zu verweigern, um ein bestimmtes Verhalten einzufordern oder den Strafvollzug kostengünstiger zu gestalten. Menschenrechte sol­len vor staatlichem Zugriff auf die Psyche und die Autonomie schützen.

Österreich hat betreffend das Thema Menschenrechte weltweit einen sehr guten Ruf. Ich bin mir sicher, dass dies auch unter Herrn Bundesminister Brandstetter so bleiben wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


18.05.50

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Minister Rupprechter! – Herr Justizminister Brandstetter ist nicht mehr da. – Es geht sehr stark um das Thema Verantwortung. Ich glaube, dass wir als Parlament, als Gesellschaft die Verantwortung dafür haben, gerade in diesen sehr schwierigen Bereichen näher hinzuschauen, aber auch dafür, Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Ich muss schon sagen, ich verstehe den Kollegen Lausch, und ich möchte noch einmal verdeutlichen, warum wir diesem Antrag zustimmen: Ich erachte es tatsächlich für wichtig, zuzustimmen. Auch wenn es ein Kraut- und Rüben-Antrag ist, ist es aber zu­mindest ein Antrag, der dieses Thema in das Bewusstsein dieses Hauses und in das Bewusstsein der Öffentlichkeit bringt.

Ich verstehe aber eines nicht, und das macht mich wütend, nämlich dass wir hier Be­schwichtigungsreden, Betroffenheitsreden hören, allerorts Bekundungen hören, dass jetzt eh Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, und gleichzeitig wissen wir aber schon seit Langem, was zu tun wäre.

Es ist richtig, es gibt diesen Bericht der Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug. Ich habe mich im letzten Jahr intensiv mit dem Maßnahmenvollzug beschäftigt, ich habe auch hier im Haus eine Enquete gemacht, mit Expertinnen und Experten gesprochen und werde auch einen Abschlussbericht vorlegen. Die Maßnahmen liegen auf dem Tisch, und während wir hier darüber diskutieren, in großer Betroffenheit vielleicht, was wir alles zu tun gedenken, sitzen 900 Menschen in dieser Maßnahme. Kollege Scherak hat darauf hingewiesen: Es ist ein menschenrechtswidriger Zustand. – Dem schauen wir zu! Das erzeugt meine Wut und meine Ungeduld, die ich hier zum Ausdruck bringen möchte, gerade auch aus der Erfahrung, die ich gemacht habe, weil ich in die Justizan­stalten gegangen bin.

Ich möchte noch eine andere Frage stellen. Ich habe eingangs gesagt, es geht um die Verantwortung, die wir haben und die die Gesellschaft hat, gerade in diesem Bereich hinzuschauen: Das sind kranke Menschen, die primär Hilfe brauchen. Es geht aber auch um die Frage: Wer übernimmt Verantwortung?

Kollege Steinhauser hat richtig gesagt, es gibt falsch positive und falsch negative Gut­achten. Die Qualität der Gutachten ist ein wesentlicher Aspekt dabei, und ich bedauere es sehr, dass mein Antrag zur Überprüfung der Qualität der Gutachten gestern von SPÖ und ÖVP abgelehnt wurde. Hier hätten Sie schon ein Zeichen setzen können, dass Sie es ernst meinen.

Aber wenn ich die Frage stelle, wer Verantwortung übernimmt, so ist auch die Frage nach dem richtigen gesetzlichen Rahmen zu stellen. Wir haben einen, der seit den siebziger Jahren besteht. Der gesetzliche Rahmen ist gleich geblieben, aber in der Praxis hat sich alles verändert. Ich behaupte, es liegt auch daran, dass sehr viele


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