schen Zentrum Asten geboten wird, wo therapeutisches, medizinisches Personal im Fokus steht und primär tätig ist, und Justizwachebeamte eigentlich nur am Eingang stehen, die schafft eine ganz andere Situation, als man sie in der Justizanstalt Mittersteig vorfindet.
Ich glaube, wir könnten hier schneller aktiv werden und schneller etwas tun, um diesen Menschen, die jetzt im Maßnahmenvollzug sitzen und eigentlich nicht wissen, was sie tun können, um schneller rauszukommen, auch Hoffnung zu geben. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.12
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Mag. Meinl-Reisinger soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen
betreffend die rasche Umsetzung der Expertenvorschläge für den Maßnahmenvollzug
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 26 Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 841/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage im österreichischen Strafvollzug und Maßnahmenvollzug (578 d.B.)
Der Maßnahmenvollzug ist in den vergangenen Monaten, nicht zuletzt durch mediale Berichte über unhaltbare Zustände der Verwahrlosung von Insassen, zu Recht in Kritik geraten. Seit der großen Strafrechtsreform und der damit einhergehenden Einführung des Maßnahmenvollzugs in den 70er Jahren, hat sich vieles geändert. Während die rechtlichen Grundlagen dieselben sind, ist die Praxis eine gänzliche andere. Das zeigen nicht zuletzt die stark steigenden Zahlen der Insassen im Maßnahmenvollzug sowie die steigende Anhaltedauer. Auch die Fallzahlen, der der Maßnahme zugrundeliegenden Deliktstypen haben sich stark verändert. So gibt es verstärkt Fälle gefährlicher Drohung, die zu einer Einweisung in die Maßnahme führen. Zudem werden verstärkt Ersttäter länger als früher in der Maßnahme untergebracht und in den Fällen des § 21/2 StGB bleiben geistig abnorme Rechtsbrecher für längere Zeit als früher nach Verbüßen der Haftstrafe in der Maßnahme.
Allgemein gilt es zu sagen, dass insbesondere der Maßnahmenvollzug als Schnittstelle zwischen Justiz-, Gesundheits- und Sozialagenden einmal mehr Beispiel dafür ist, wie in Österreich aufgrund zersplitterter Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern systemübergreifende Arbeit nur schlecht gelingt. Gesundheit, Soziales und Justiz sind dabei kommunizierende Gefäße. Innerhalb dieser Systeme muss ein Ausgleich gelingen zwischen der Sicherheit der Bevölkerung und einem menschenrechtskonformen, therapeutischen, auf Resozialisierung fokussiertem Umgang mit so genannten geistig abnormen Rechtsbrechern.
NEOS hat aus Anlass dieser Vorfälle und der auch weiter bekannt gewordenen Missstände im Oktober 2014 eine Enquete zur Reform des Maßnahmenvollzugs veranstaltet. Auf Basis der Stellungnahme der renommierten Experten konnten wir einen weitreichenden Forderungskatalog entwickeln:
1. Nachschärfen der Anlasstat des §21 StGB: Anheben des Strafandrohungsausmaß oder durch Reduktion auf so genannte „Hands-on“ Delikte
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