2. Schaffung eines eigenen sprachlich modernisierten Gesetzes für den Maßnahmenvollzug mit der Zielsetzung der Resozialisierung inklusive Ausbau der Rechtsschutzmöglichkeiten während des Vollzugs (Öffentlichkeit der Anhörung, Protokolle, etc.); Flexibilisierung der Entlassungs-, Aussetzungs- und Widerrufsmöglichkeiten sowie Transparenz bei sämtlichen Vollzugsentscheidungen, um Anreize für die Häftlinge zur Kooperation zu schaffen; kontinuierliche Erhöhung der Voraussetzungen für eine Anhaltung, je länger diese schon andauert
3. Abgehen von der strengen Trennung der Täter nach § 21 Abs 1 und Abs 2 StGB, die sich durch die Durchlässigkeit bei der Betreuung äußert
4. Enge Kooperation der Ressorts Justiz, Soziales und Gesundheit zur Strategieplanung, Infrastrukturbereitstellung und Budgetierung für den Maßnahmenvollzug: Ausbau der Nachbetreuungseinrichtung unter Verpflichtung der Länder (für Maßnahmenvollzug und Untergebrachte) durch Errichtung von Spezialeinrichtungen und Erhöhung der Dichte
5. Verbindliche Qualitätsstandards für Gutachten im Maßnahmenvollzug und Einbeziehung einer externen Kontrollinstanz (zB Prüfung der Gutachten in Deutschland)
6. Prüfung einer eigenen Zuständigkeit für den Maßnahmenvollzug bei Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie einer erweiterten Berichtspflicht zur zentralen Steuerung und Strategieumsetzung im Maßnahmenvollzug
7. Erstellung und verpflichtende Einhaltung eines Qualitätshandbuchs für Mitarbeiter im Maßnahmenvollzug, um eine einheitliche Betreuung auf hohem Niveau zu gewährleisten; Betreuung und Supervision aller im Maßnahmenvollzug tätigen Mitarbeiter in Hinblick auf die besonderen Umstände ihrer Tätigkeit
8. Umsetzung einer Ausbildungsreform für Justizwachebeamte, deren Fokus vor allem auf der Einhaltung der Menschenrechte liegt sowie eine verpflichtende Spezialausbildung für Führungskräfte im Maßnahmenvollzug, um die Organisationsentwicklung analysieren und steuern zu können
9. Hauptsächliche Betreuung der Untergebrachten durch Therapeuten, Pädagogen, Psychologen etc mit gleichzeitiger Zurückdrängung der Justizwache in reine Sicherungsfunktionen. Strenge Einhaltung des Abstandsgebots (Trennung von Vollzug der Haft und des Maßnahmenvollzugs)
10. Aufklärungskampagne innerhalb der Justizwache und bei der Bevölkerung in Hinblick darauf, dass die Behandlung und Betreuung der Täter der beste Opferschutz ist sowie ein gesellschaftliches Eingeständnis und Verständnis, dass wir niemals vollkommene Sicherheit herstellen können
11. Schaffung eines Beauftragten für den Maßnahmenvollzug in der Generaldirektion und Einführung eines „Patientenanwaltes“ für im Maßnahmenvollzug Untergebrachte mit regelmäßiger Berichtspflicht an den Nationalrat
12. Niederschwellige Ansprech- und Beratungsangebote für potentielle Täter, um die Straffälligkeit aufgrund psychischer Beeinträchtigungen zu verhindern (vgl Charite-Projekt für Pädophile)
Am 30. Jänner 2015 wurde auch der Expertenbericht der Kommission zur Reform des Maßnahmenvollzugs vom BMJ veröffentlicht. Der Bericht enthält sehr vielfältige und konkrete Vorschläge für Reformen im Maßnahmenvollzug. Die Vorschläge der Kommission müssen allerdings an ihrer raschen und hochwertigen Umsetzung gemessen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
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