Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Justizminister, wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den die Vorschläge der Expertenkommission für eine Reform des Maßnahmenvollzugs qualitätsvoll umgesetzt werden. Bei der Umsetzung soll vor allem die Schaffung eines eigenen Gesetzes für den Maßnahmenvollzug und die Einbindung des Gesundheitsressort berücksichtigt werden.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.
18.12
Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte einmal mehr in Erinnerung rufen, welch großen Schaden eigentlich die Schließung des Jugendgerichtshofes in Österreich bewirkt hat. Die Unterbringung der Jugendlichen im Grauen Haus bescherte viele Missstände und skandalöse Vorfälle.
Ministerin Karl hat nach einer absolut inakzeptablen Erstreaktion auf einen tragischen Fall die Taskforce Jugend U-Haft in die Wege geleitet, nämlich Maßnahmen für den Jugendstrafvollzug zu erarbeiten, und erfreulicherweise hat Bundesminister Brandstetter bereits Schritte eingeleitet beziehungsweise gesetzt.
Es freut mich, dass die Jugendgerichtshilfe, die es bisher nur in Wien gab, auf alle anderen Bundesländer ausgeweitet wird. Die Jugendgerichtshilfe – ich werde nicht sehr viel darauf eingehen, das wird mein Kollege Antoni später machen – besteht aus drei Säulen: Durchführung von Jugenderhebungen, Krisenintervention und Haftentscheidungshilfe. Im Hinblick darauf, was diese Institution eigentlich für unseren Rechtsstaat bedeutet, kann ich es nur noch begrüßen, und ich freue mich, dass wir in dieser Angelegenheit der Rechtsstaatlichkeit noch einen großen Schritt nach vorne machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)
18.14
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
18.14
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch noch einmal ganz kurz auf den Maßnahmenvollzug eingehen und noch einmal in Erinnerung rufen, dass er 1975 eingeführt wurde und damals das Strafgesetzbuch vorgesehen hat, dass vor allem durch die von auf den Betroffenen abgestellten Therapien die als gefährlich eingestuften Täter als geheilt entlassen werden sollten. Das war eigentlich der Ursprung des Maßnahmenvollzugs.
Heute – das haben wir heute hier schon gehört – sieht die Situation leider ganz anders aus. Die Zahlen von Menschen, die sich im Maßnahmenvollzug befinden, sind explosionsartig um fast 61 Prozent in den letzten zehn Jahren gestiegen, die Anhaltezeit – und das finde ich auch sehr bedenklich – hat sich von durchschnittlich 3,5 Jahren auf fünf Jahre erhöht. Trotz der Feststellung durch TherapeutInnen bei der jährlichen Begutachtung, dass ein Drittel dieser Menschen als geheilt entlassen werden könnte, passiert das nicht, und das vor allem deswegen – das haben wir heute auch schon gehört –, weil es einfach zu wenig Nachbetreuung gibt.
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