Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 183

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Justizminister, wird aufgefordert, dem Natio­nalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den die Vor­schläge der Expertenkommission für eine Reform des Maßnahmenvollzugs qualitäts­voll umgesetzt werden. Bei der Umsetzung soll vor allem die Schaffung eines eigenen Gesetzes für den Maßnahmenvollzug und die Einbindung des Gesundheitsressort be­rücksichtigt werden.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


18.12.25

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte einmal mehr in Erinnerung rufen, welch großen Scha­den eigentlich die Schließung des Jugendgerichtshofes in Österreich bewirkt hat. Die Unterbringung der Jugendlichen im Grauen Haus bescherte viele Missstände und skan­dalöse Vorfälle.

Ministerin Karl hat nach einer absolut inakzeptablen Erstreaktion auf einen tragischen Fall die Taskforce Jugend U-Haft in die Wege geleitet, nämlich Maßnahmen für den Ju­gendstrafvollzug zu erarbeiten, und erfreulicherweise hat Bundesminister Brandstetter bereits Schritte eingeleitet beziehungsweise gesetzt.

Es freut mich, dass die Jugendgerichtshilfe, die es bisher nur in Wien gab, auf alle an­deren Bundesländer ausgeweitet wird. Die Jugendgerichtshilfe – ich werde nicht sehr viel darauf eingehen, das wird mein Kollege Antoni später machen – besteht aus drei Säulen: Durchführung von Jugenderhebungen, Krisenintervention und Haftentscheidungs­hilfe. Im Hinblick darauf, was diese Institution eigentlich für unseren Rechtsstaat be­deutet, kann ich es nur noch begrüßen, und ich freue mich, dass wir in dieser Angele­genheit der Rechtsstaatlichkeit noch einen großen Schritt nach vorne machen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)

18.14


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsber­ger-Ludwig. – Bitte.

 


18.14.23

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch noch einmal ganz kurz auf den Maßnahmenvollzug eingehen und noch einmal in Erinnerung rufen, dass er 1975 ein­geführt wurde und damals das Strafgesetzbuch vorgesehen hat, dass vor allem durch die von auf den Betroffenen abgestellten Therapien die als gefährlich eingestuften Tä­ter als geheilt entlassen werden sollten. Das war eigentlich der Ursprung des Maßnah­menvollzugs.

Heute – das haben wir heute hier schon gehört – sieht die Situation leider ganz anders aus. Die Zahlen von Menschen, die sich im Maßnahmenvollzug befinden, sind explo­sionsartig um fast 61 Prozent in den letzten zehn Jahren gestiegen, die Anhaltezeit – und das finde ich auch sehr bedenklich – hat sich von durchschnittlich 3,5 Jahren auf fünf Jahre erhöht. Trotz der Feststellung durch TherapeutInnen bei der jährlichen Be­gutachtung, dass ein Drittel dieser Menschen als geheilt entlassen werden könnte, passiert das nicht, und das vor allem deswegen – das haben wir heute auch schon gehört –, weil es einfach zu wenig Nachbetreuung gibt.

 


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