Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 184

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Ich glaube, da muss man auch ganz speziell ansetzen, dass man Beziehungsnetz­werke aufbaut. Es gibt das Projekt der sozialen Netzwerke in der Jugendgerichtshilfe, das muss man, finde ich, auch auf den Maßnahmenvollzug ausweiten, denn es ist doch ganz wichtig, dass Menschen, die vielleicht immer mit Unterstützung leben wer­den müssen, diese Netzwerke tatsächlich auch vorfinden.

Ich bin eigentlich recht zuversichtlich. Diese Arbeitsgruppe, die einberufen wurde, die mit ganz vielen Expertinnen und Experten und – für mich als Behindertensprecherin auch ganz wichtig – mit der Vorsitzenden des Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen besetzt war, hat einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der jetzt vorliegt. Das sind insgesamt 93 Empfeh­lungen an uns, an den Gesetzgeber, an den Minister; die sollten jetzt – das haben wir heute auch schon gehört – tatsächlich umgesetzt werden, vor allem auch deswegen, weil es wirklich darum geht, die menschenrechtliche Situation von Menschen, die im Maßnahmenvollzug sind, zu verbessern.

Ich freue mich auch darüber, dass ein Punkt in diesen 93 Maßnahmen in die Richtung geht, dass man sich auch mit der Bezeichnung der Menschen beschäftigt, denn es ist nicht mehr zeitgemäß, wie über diese Menschen im Strafgesetzbuch gesprochen wird. Das hat mit der neuen Behindertenpolitik nichts mehr zu tun, mit dem Selbstbewusst­sein und dem Selbstverständnis von Menschen mit Behinderungen, und ich denke, auch das ist neben allem, was heute schon angesprochen worden ist, wichtig und gut.

Ich bin zuversichtlich, dass wir das in den nächsten Monaten umsetzen werden und hoffe auch, dass die Finanzierungsfrage, die es auch in diesem Bereich gibt, nicht wie­der dazu führen wird, dass man das Problem hin- und herschiebt, denn das hilft, wie Sie richtig sagen, Frau Kollegin Reisner-Meinl (Heiterkeit und Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger) – ja, okay, heute habe ich schon Ludwigsberger geheißen! –, den Menschen im Maßnahmenvollzug tatsächlich nicht. Ich glaube, dass wir alle wollen, dass diese menschenrechtlich doch sehr zu hinterfragende Situation abgestellt wird. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.17


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.17.36

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister Rupprechter ist in Vertretung für Herrn Justizminis­ter Brandstetter da, darum möchte ich auf den Ausschuss replizieren, in dem wir die­ses Thema auch schon behandelt haben. Ich habe dort darauf aufmerksam gemacht und bis heute keine andere Antwort oder nichts vom Minister gehört, ich nehme an, dass Sie mir das auch nicht beantworten können. Es geht mir darum, dass in dieser Gesetzesvorlage darüber gesprochen wird, dass Jugendliche, die in Untersuchungs­haft sind, in gewisse Wohnheime gegeben werden sollen, das heißt betreutes Wohnen anstatt Haft.

Es gibt aber Grundvoraussetzungen für die Untersuchungshaft, das sind Verdunke­lungsgefahr, Verabredungsgefahr oder Fluchtgefahr. Der Herr Minister hat mir das bis­her nicht beantwortet – vielleicht können es Ihnen Ihre Berater weitergeben und Sie beantworten mir das –, wie das gehen soll, dass eine Person, bei der es Gründe für ei­ne Untersuchungshaft gibt, in eine Einrichtung für betreutes Wohnen kommt, wo alles drunter und drüber geht, wo man sich abreden kann, wo man ja nicht in einem Einzel­zimmer ist, denn dann wäre es ja eine Haftanstalt mit Einzelhaft, was eigentlich die Untersuchungshaft in den meisten Fällen ist. Wie soll das gehen? Das hat mir der Herr Minister bisher nicht erklären können.

 


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