Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 185

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Auch wenn in diesem Gesetzesvorschlag viele positive Dinge vorkommen, gibt es auch vieles – und ich glaube, der Kollege Lausch hat eh schon einiges angesprochen –, was nicht so hundertprozentig ist. Deshalb können wir diesem Gesetzesvorschlag genau aus diesem Grund nicht zustimmen, weil die Rechtssicherheit nicht gegeben ist. Das hat mir bis jetzt niemand erklären können. Gibt es einen Grund für eine Untersu­chungshaft? Wenn kein Grund vorliegt, dann gehört er auch nicht ins betreute Woh­nen, sondern freigelassen. Das ist der Punkt, über den man diskutieren muss. Da habe ich keine ausreichende Antwort bekommen.

Dieser Gesetzesvorschlag ist ein Kraut-und-Rüben-Vorschlag. Es ist darin vieles offen. Es ist kein Gesetz, das man mit gutem Gewissen beschließen kann. (Abg. Meinl-Rei­singer: Das ist ein Entschließungsantrag!) – Oder dieser Entschließungsantrag. Das ist wurscht, das ist auch ein Gesetzesantrag – vielleicht für die NEOS. (Abg. Brosz: Wie bitte?! Ein Entschließungsantrag ist ein Gesetzesantrag? – Jetzt war er schon bei drei Fraktionen und weiß das noch immer nicht!)

Aber der Punkt ist, dass es hier darum geht, ein Gesetz zu beschließen beziehungs­weise einen Antrag zu beschließen, der meiner Ansicht nach nicht ausgereift ist. Und deswegen ersuche ich, dieses Vorhaben abzulehnen. (Beifall beim Team Stronach.)

18.20


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Unterrai­ner. – Bitte.

 


18.20.27

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmgeräten! „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren!“ – Im ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht nichts davon, dass es unfreie Menschen gibt. Er handelt nicht davon, dass man die Würde des Menschen verletzen darf.

Wenn wir heute über den österreichischen Strafvollzug sprechen, dann sprechen wir über Menschen, die zwar inhaftiert sind, deren Menschrechte aber unteilbar sind und die mit Würde zu behandeln sind. Wenn wir am Eingang des Parlaments eben lesen: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, so soll dies uns Abgeordneten doch auch irgendwo als Wegweiser für unsere Arbeit dienen. Im öster­reichischen Strafvollzug sind Fehler passiert. Diese Tatsache kann man nicht vom Tisch wischen. Diese Fehler erfordern Konsequenzen, diese Fehler erfordern organi­siertes Durchgreifen, und diese Fehler erfordern neue Regeln und Regelungen. Und ich freue mich, dass unser Justizminister auf diese Missstände umgehend und umfas­send reagiert hat und reagiert. Es wurden laufend Verbesserungen und Reformen durchgeführt. Es wird immer mehr unternommen, damit die Häftlinge resozialisiert wer­den und dass das alte Bild vom eingesperrten und quasi geknechteten Delinquenten, wenn man so will, längst Teil der Geschichte ist.

Insgesamt wurde die Situation im Strafvollzug auch erheblich verbessert. 100 neue Beamte wurden beziehungsweise werden eingestellt. Bei den Reformen und Verbes­serungen hat sich unser Minister auch an den internationalen Best-Practice-Beispielen orientiert. Und es freut mich, dass die Zahl der inhaftierten jugendlichen Straftäter er­heblich abgenommen hat. Zurzeit haben wir etwa 90 Jugendliche in Haft, 2012 waren es noch 144 Jugendliche. Ich unterstütze vollinhaltlich den vorliegenden Entschlie­ßungsantrag, in dem unter anderem betreute Wohngruppen als Alternative für die U-Haft von jugendlichen Straftätern ebenso gefordert werden wie ein Modell einer bun­desweiten Jugendgerichtshilfe. Schlussendlich geht es doch darum, bestmöglich Reso­zialisierung zu gewährleisten und um die Entkriminalisierung von jugendlichen Straftä­tern.

 


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