Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 186

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Inhaftierte sind Teil unserer Gesellschaft, das ist eine Tatsache. Und ich möchte mit einem weiteren Zitat aus dem ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschen­rechte schließen: Wir „sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“, ohne Un­terschied und ohne Unterlass. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.22


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter An­toni. – Bitte.

 


18.23.04

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte in meinem abschließenden Beitrag noch explizit auf das The­ma Jugendgerichtshilfe eingehen. In diesem Zusammenhang möchte ich eingangs aber nochmals in Erinnerung rufen, dass in Österreich über einen sehr, sehr langen Zeitraum, nämlich in der Zeit von 1929 bis 2003, bereits eine diesbezügliche Institution vorhanden war, der international hoch anerkannte und renommierte Jugendgerichtshof in der Rüdengasse in Wien. Dieser wurde, wie wir heute schon gehört haben, vom da­maligen Justizminister Böhmdorfer – trotz erheblicher Proteste und negativer Stellung­nahmen von nahezu allen Expertinnen und Experten – abgeschafft und damit eine, so meine ich, sehr wichtige Einrichtung im Jahr 2003 zerstört.

Als dann im Jahr 2013 dramatische Missstände im Jugendstrafvollzug bekannt wur­den – ich erinnere diesbezüglich an den Tatbestand der Misshandlung eines 14-jähri­gen Insassen in der Jugendabteilung der Justizanstalt Josefstadt –, wurde daraufhin von der damaligen Justizministerin Karl eine Taskforce Jugendliche ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Verbesserungen im Jugendstrafvollzug zu erarbeiten. Wenn wir uns jetzt das aktuelle Regierungsprogramm 2013 bis 2018 unter dem „Schwerpunkt Jugend“ an­sehen, finden wir dort den Passus der „Prüfung und Umsetzung der Ergebnisse der ‚Task Force Jugendliche‘“.

Ich denke, ein ganz wesentlicher Punkt ist die Ausweitung der angesprochenen Ju­gendgerichtshilfe auf ganz Österreich, deren Einrichtung bis dato nur in Wien zugäng­lich war. Im Speziellen unterstützt die Jugendgerichtshilfe die Gerichte bei der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben, im Besonderen beim Verfassen von Jugenderhe­bungen für das Strafverfahren, in der Krisenintervention, aber auch bei der Erstellung von Haftentscheidungen mit der Zielsetzung der Verkürzung beziehungsweise Vermei­dung der U-Haft.

Ich möchte auch noch positiv anmerken, dass durch das Einsetzen von Psycholo­ginnen, Psychologen und Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern in der Jugendgerichtshil­fe im Fall einer konkreten Krise rasch und konsequent Maßnahmen durch die Jugend­gerichtshilfe gesetzt werden können.

So darf ich abschließend noch festhalten, dass es sich bei der Jugendgerichtshilfe um eine wichtige Einrichtung handelt, und es ist erfreulich, dass mittlerweile auch in Graz ein diesbezügliches Projekt gestartet wurde. Nichtsdestotrotz, eine Ausweitung der Ju­gendgerichtshilfe auf ganz Österreich muss für die Zukunft weiter forciert werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.26

18.26.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 578 der Beilagen an­geschlossene Entschließung betreffend die Menschenrechtslage im österreichischen Strafvollzug und Maßnahmenvollzug.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen. (E 77.)

 


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