Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 192

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Ich wünsche den Landwirten, den Bauern in Österreich gutes Gelingen im Ernte- und Arbeitsjahr 2015 und uns KonsumentInnen gesunde, leistbare und nach Möglichkeit auch GVO-freie Produkte.

Ein herzliches Dankeschön an die Experten der AMA-Marketing GesmbH für die Er­stellung des Berichtes. Ich bin schon gespannt, wie der Bericht über das Jahr 2014 aussehen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

18.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. – Bitte.

 


18.45.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Ja, meine Damen und Her­ren, es ist schon einiges gesagt worden, insbesondere, dass wir dem Bericht zustim­men, weil von uns gemeinsam beschlossen wurde, dass er vorgelegt werden muss. Wir begrüßen auch, dass es hier eine Plenardebatte zu diesem Bericht gibt. Und ich denke, das ist der erste Schritt, um einfach Klarheit und Transparenz herzustellen. Das erwarten sich die Beitragszahler, die Bäuerinnen und Bauern, das erwarten sich aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten, die im österreichischen Lebensmittel­handel AMA-Gütesiegel-Produkte kaufen oder das AMA-Biosiegel kennen und beim Einkauf davon ausgehen, dass da alles mit rechten Dingen zugeht.

Jetzt ist die erste und wichtigste Frage für mich: Was legitimiert eigentlich die AMA, dass sie Markenzeichen führt und diese auch in der Öffentlichkeit bewirbt? Wir kennen ja auch andere, es wird ja auch im Bericht dargestellt, zum Beispiel „Ja! Natürlich“, die Handelsketten wurden angesprochen, die haben Eigenmarken. Es gibt andere Marken, wie „Qualität aus Österreich!!“, die auch beworben werden.

§ 21a des AMA-Gesetzes legt genau fest, was die AMA tun kann. Sie kann nämlich Richtlinien erlassen. Meine Damen und Herren! Das ist eigentlich die Geschichte! Die AMA kann Richtlinien erlassen, und Sie, Herr Bundesminister, müssen diese Richt­linien genehmigen. Das heißt, Sie haben eine ganz wesentliche Funktion, obwohl die AMA per Gesetz eigenständig aktiv ist. Sie als Minister müssen die jeweiligen Richtli­nien genehmigen, und zwar Richtlinien zur Vergabe von Gütezeichen. So steht es drin­nen! Es steht nicht drinnen, dass diese Zeichen per se anders sind als andere Gü­tezeichen, sondern es steht nur drinnen, dass sie eigenständige Richtlinien erlassen können.

Worauf ich hinaus will, werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Bundesminister, ist Fol­gendes: Es ist in keinem Gesetz in Österreich festgelegt, was ein Gütezeichen ist. Bis heute gibt es keine Nachfolgeregelung zu der alten Gütezeichenverordnung, die vor einigen Jahren ausgelaufen ist. Das ist ein echtes juristisches Dilemma. Wir haben ei­gentlich verschiedenste Institutionen, die behaupten, sie machen Öffentlichkeitsarbeit mit Gütezeichen.

Was ist die reale Substanz dieser Zeichen? – Sie sind im Markenregister eingetragen, die Zeichen der AMA genauso wie die Zeichen des Rewe-Konzerns oder von anderen Vereinen.

Meine Damen und Herren, das ist eine Gesetzeslücke, und dieser Bericht dokumentiert erstmals klipp und klar, dass das ein Faktum ist, weil die AMA ja auch jährlich erhebt, wie diese Gütezeichen bei den Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich be­kannt sind. Aber was ein Gütezeichen ist, das ist nirgendwo festgelegt. Welche Güte­zeichen die AMA zum Vergleich auswählt und warum gerade diese für den Vergleich ausgewählt wurden, geht aus diesem Bericht mit keinem Wort, mit keiner Klarstellung, mit keinem gesetzlichen Hinweis hervor.

 


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