eine Einsparung von 4 Millionen € bei der Pensionsversicherung. Diese Kleinigkeit führt zu den 4 Millionen € und soll ein Beispiel dafür sein, dass man hier weitermachen kann.
Ein weiterer Punkt – Frau Abgeordnete Jarmer ist leider jetzt nicht hier, aber ich würde die Kolleginnen und Kollegen der Grünen bitten, ihr das auszurichten –: Mit dieser Novelle haben wir auch im Sozialversicherungsrecht den Rechtsanspruch auf Gebärdendolmetsch und die Kostenübernahme für Gebärdendolmetsch.
Das, was sie vorher verlangt hat: Eine Minute später beschließen wir es bereits im Bereich der Sozialversicherung, für die Verfahren der Sozialversicherung. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Tempo!) Schneller geht es nicht mehr als sich hier herzustellen, es zu bestellen und gleich erfüllt zu bekommen. – Spaß beiseite, wir wissen, dass es länger gedauert hat. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Nein, das kostet nichts, sondern das hilft wiederum Menschen, die ein spezielles Bedürfnis haben, bei ihrer Rechtsdurchsetzung auch entsprechend betreut zu werden.
Alles andere wurde schon erklärt und brauche ich hier nicht zu wiederholen. Ich möchte aber abschließend noch einmal sagen: Mit der Gesundheitsstraße, die wir jetzt ein Jahr lang getestet haben, in Niederösterreich und in halb Wien, haben wir wirklich einen Beitrag dazu geleistet, dass es jetzt rascher und ökonomischer zugeht. Und das entwürdigende Hin- und Herschicken zwischen AMS und Pensionsversicherung, arbeitsfähig/nicht arbeitsfähig – ich bin gleich fertig, das Match geht sich aus (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer); für mich auch nicht, lieber Willi! –, ist damit beendet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.31
17.31
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte mich kurz mit dem Thema Gesundheitsstraße auseinandersetzen, weil ich denke, dass dies eine gute Einrichtung wird. Es hat ja bekanntlich im letzten Jahr ein interessantes Projekt diesbezüglich in Niederösterreich und in Wien gegeben, im Rahmen dessen weit über hundert Kollegen und Kolleginnen diese Gesundheitsstraße bereits absolviert haben und wo man unter dem Strich sagen kann, es ist erfolgreich durchgeführt worden.
Es geht darum, dass bei Personen, die sich beim AMS arbeitslos gemeldet haben und aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes Schwierigkeiten bei der Jobvermittlung haben, dann sehr oft das AMS verschiedene Begutachtungen beauftragt, gesundheitliche Untersuchungen, bei denen festgestellt wird, welche Möglichkeiten dieser Kollege/diese Kollegin, was die zukünftige Jobvermittlung betrifft, noch hat. Man stellt leider sehr oft bei diesen Untersuchungen fest, dass es sehr geringe Chancen für die betroffenen Menschen gibt. Und man meint dann sehr oft vonseiten des AMS: Es wäre für Sie gescheiter, wenn nicht mehr das AMS für Sie zuständig wäre und Sie einen Antrag auf Invaliditätspension oder einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension bei der zuständigen Pensionsversicherung stellen würden.
Der Kollege/die Kollegin setzt dann natürlich diesen Schritt und geht zu der Pensionsversicherung. Was macht die Pensionsversicherungsanstalt? – Sie beginnt wieder von vorne. Sie lässt wieder Untersuchungen durchführen, verlangt ärztliche Gutachten, es kommt zu einer kompletten Begutachtung, bei der wieder festgestellt wird, ob Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Danach wird beurteilt, ob der Kollege in Pension, in Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gehen kann.
Wenn er in Pension gehen kann, ist es natürlich erledigt für den betroffenen Kollegen, wenn nicht, dann schickt man ihn wieder zum AMS, und der schwierige Weg beginnt dann wieder von vorne.
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