Die Demokratien sind auf dieser Welt eine derart verschwindend kleine Minderheit, immer noch, dass wir in den internationalen Beziehungen aufpassen müssen, mit den Demokratien in Wirklichkeit auch gut zusammenzuarbeiten. Wenn österreichische Soldaten im Ausland stehen, dann sind wir auch darauf angewiesen, dass andere Geheimdienste uns Informationen geben, damit unsere Soldaten dort keinem Überfall zum Opfer fallen.
Da sind wir auch in Österreich darauf angewiesen, falls es terroristische Meldungen über einen Anschlag gäbe, dass wir diese bekommen und dass wir keinen Sand ins Getriebe der internationalen Beziehungen streuen. Wir müssen wirklich aufpassen, dass wir kein Ort der selektiven Selbstgerechtigkeit werden, was uns letztlich auf den Kopf fallen könnte. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
10.00
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
10.00
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Der Skandal um BND und NSA ist tatsächlich empörend, aber das ist nur ein kleiner Teil dessen, womit wir es eigentlich zu tun haben, nämlich mit einem Vertrauensbruch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die diese Behörden, die uns eigentlich ausspähen, legitimiert haben. Es ist ein Vertrauensbruch durch die Regierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, indem sie hier nicht vehement genug eingreift, und wir werden sehen, ob Ihre Arbeit auf Hochtouren und Ihre fieberhaft ausgeführten Bemühungen tatsächlich den entsprechenden Erfolg zeitigen!
Sie legen ja nicht einmal den Vertrag vor, den Österreich mit der NSA hat, jedenfalls nicht in den Gremien, die dafür vorgesehen sind und wo parlamentarische Kontrolle funktionieren kann.
Das Ganze ist aber nur eine Facette in einem viel größeren Kontext, den ich als „Massenüberwachung“ bezeichnen würde. Es geht alles in die Richtung, dass Bürgerinnen und Bürger in großem Stil überwacht werden. Das Staatsschutzgesetz, das geplant ist, ist auch ein Teil dieser Massenüberwachung. In diesem Zusammenhang gibt es besorgniserregende Entwicklungen hinsichtlich Befugniserweiterung, der keine Kontrolle gegenübersteht. Es ist zwar ein Rechtsschutzbeauftragter vorgesehen, aber dieser muss durch die Behörden durch, die er eigentlich kontrollieren soll.
Allerdings steht das Staatsschutzgesetz nicht einmal in einem direkten Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen, im Hinblick auf welche man in weiterer Folge mitunter noch sehr viel mehr Überwachungsmaßnahmen ausdenken und beschließen wird.
Im Gefolge von 9/11 gab es auf EU-Ebene 239 Antiterror-Maßnahmen. Die Frage ist: Wie funktionieren diese Antiterror-Maßnahmen? – Wir wissen es nicht! Diese Evaluierung findet nicht statt, und Maßnahmen, die nicht funktionieren, werden nicht wieder eingestellt. Wenn es letztlich zu einer Einstellung kommt wie bei der Vorratsdatenspeicherung, dann geschieht das nicht, weil diese Maßnahmen dysfunktional sind, sondern weil sie den Grundrechten widersprechen und erst dann durch EuGH und VfGH ausgehebelt werden. (Beifall bei den NEOS).
Die Vorratsdatenspeicherung zieht noch viel weitere Kreise: Wir haben es auch mit einer finanziellen Vorratsdatenspeicherung zu tun. Wir befinden uns gerade auf dem Weg, weitere Einschau in Bankkonten zu halten. Es wird ernsthaft diskutiert, ob man Bargeld abschafft. Es kommt eine Registrierkassenpflicht mit der Pflicht, die Bons
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