Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 112

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deutet habe. Weiters stellt die EU-Kommission über das Pensionssystem fest, dass die Reformen nicht ausreichend sind. Andererseits haben wir Probleme, die in Zukunft auf uns zukommen. Ein Problem ist – das kann ich immer wieder nur betonen – für die ältere Generation der Pflegebereich.

Wir haben ein Bundesheer, das im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nicht einmal die Landesverteidigung gewährleisten kann. Die Regierung – ich war gestern bei dieser Demonstration vor dem Parlament – opfert zum Beispiel eine 300-jährige Tradition wie das Militärmusikwesen. Ein Kulturgut geht dabei unwiederbringlich ver­loren. Auf der anderen Seite scheint aber immer noch genug Geld da zu sein, wenn man zum Beispiel über 50 000 € für gendergerechte Ampeln ausgibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Gestern konnte ich mit Genugtuung feststellen, dass zahlreiche ÖVP-Abgeordnete das Konzert vor dem Parlament besucht und zum Teil sogar mitgemacht haben. Ich gebe Ihnen heute Gelegenheit, diese demonstrierte Solidarität auch zu bekunden, indem ich folgenden Antrag einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Podgorschek, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Bösch und weiterer Abge­ord­neter

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass trotz der geplanten budgetären Einsparungen die Militärmusik im vollen Umfang in allen Bundesländern erhalten bleibt.“

*****

Jetzt können Sie Ihre Solidarität bekunden, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine Konsequenz dieser Verhandlungen im nächsten Jahr, Herr Bundesminister, muss die sein, dass wir diese Nebenregierung namens „Landeshauptleutekonferenz“ ab­schaffen! Es kann nicht sein, dass ständig der Schwanz mit dem Hund wedelt. Wir brauchen echten Föderalismus mit Ausgaben- und Einnahmenverantwortung in einer Hand, auch mit beschränkter Steuerhoheit.

Wir brauchen auch direkte Demokratie, damit das Volk und der Steuerzahler die nötigen Korrekturen vornehmen können.

Österreich bleibt, wenn nichts geschieht, unreformierbar, solange diese rot-schwarze Regierung an der Macht bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Ich teile mit, dass ein Verlangen gemäß § 66 Abs. 4 erster Satz Geschäftsordnungs­gesetz betreffend namentliche Abstimmung vorliegt.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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