Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 129

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fung des Sozialbetruges scheint die Bundesregierung aber nicht wirklich engagiert zu sein.

Ein klares Ja zur Betrugsbekämpfung – egal, ob Steuer- oder Sozialbetrag –, aber ein klares Nein zur Abschaffung des Bankgeheimnisses!

Abschließend darf ich noch Herrn Dr. Andreas Unterberger zitieren: Das Bankgeheim­nis ist ein Refugium der Freiheit und Privatheit gegenüber der staatlichen Allmacht. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Das sehen auch wir Freiheitlichen so. Das Bankgeheimnis für Inländer ist unantastbar. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Nachbaur.)

Aber nicht nur das Bankgeheimnis ist unantastbar, sondern auch die militärische Landesverteidigung.

Daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fuchs, Podgorschek, Bösch und weiterer Abgeordneter betreffend sofortigen Stopp zu Kasernenschließungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass trotz der geplan­ten budgetären Einsparungen sofort von der Schließung von Kasernenstandorten Abstand genommen wird.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

14.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Ich darf mitteilen, dass auch hier gemäß § 66 Abs. 4 1. Satz GOG-NR ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vorliegt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Podgorschek, Dr. Bösch, und weiterer Abgeordneter

betreffend sofortiger Stopp zu Kasernenschließungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (583 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 erlassen wird – BFRG 2016-2019 (616 d.B.)

in der 73. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 20. Mai 2015.

Die Obergrenzen für budgetäre Auszahlungen im Bereich Militärische Angelegenheiten und Sport sind im Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 wie folgt festgelegt: Waren es im Jahr 2016 noch 2.071,927 Millionen Euro, so steigt der Betrag auf 2.164,765 Millionen Euro. Auf Grund dieser Zahlen sind die Einsparungen durch


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