Sie die Lohnnebenkosten durchaus senken können, sogar auf substanziellem Niveau. Aber da waren Sie taub auf diesem Ohr!
In anderen Bereichen, sagen Sie, haben Sie Großes gemacht, etwa beim neuen Rechnungswesen mit den Bundesländern. – Ich habe mir das neulich einmal angeschaut und festgestellt, dass sehr viele Bereiche in Wirklichkeit noch offen sind, nämlich genau jener Kern ist offen, in dem es um die einheitlichen inhaltlichen Regeln geht. Und das soll in einer Artikel-15a-Vereinbarung geregelt werden.
Und wenn ich Artikel-15a-Vereinbarung höre, dann werde ich schon hellhörig, denn dann sehe ich schon wieder, dass kein einheitliches Rechnungswesen geschaffen wird, sondern ein Rechnungswesen geschaffen wird, wo frisch weg jedes Bundesland jene Bewertungsregeln für etwa die Vermögensrechnung anwenden wird, die ihm gerade opportun sind.
In anderen Bereichen, wie dem Finanzausgleich etwa, da versuchen Sie etwas. Aber da würde ich schon glauben, dass wir in diesem Lande nicht hinter verschlossenen Türen diskutieren sollten, sondern dass wir eine öffentliche Debatte darüber brauchen, in welche Richtung sich der Föderalismus in Österreich entwickeln soll.
Nur Schlagworte zu benennen, wie eine Ausweitung der Steuerhoheit oder aber eine Zusammenführung von Einnahmen-, Ausgaben-, Aufgabenverantwortung – das sind Überschiften, die kenne ich seit mindestens 20 Jahren –, das allein ist deutlich zu wenig.
Was die Risiken anlangt, die der Budgetdienst angesprochen hat: Diese Risiken werden sich nicht erst 2019 auftun, nein, das Risiko der Unterfinanzierung der Steueranpassung stellt sich bereits im Jahr 2016. Wir werden ja sehen, wer recht hat.
Ich habe Zweifel, dass sich die Eintreibung im Zusammenhang mit der Steuerbetrugsbekämpfung derart rasch umsetzen lassen wird, wie Sie sich das vorstellen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
14.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
14.29
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es haben ja bereits Redner und Rednerinnen sowohl von den Regierungs- als auch von den Oppositionsparteien gesagt, dass dieses Bundesfinanzrahmengesetz durchaus auch einiges an Offensivmaßnahmen bereithält, wie zum Beispiel Ausbau von Kinderbetreuung, von Pflege, Maßnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen, Breitbandausbau, Wissenschaftsinvestitionen und vieles mehr.
Meiner Überzeugung nach ist es natürlich ein Wermutstropfen, dass es nicht gelungen ist, zusätzliche Mittel, zweckgebundene Mittel für die Steigerung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auch drin vorzufinden. Es war, es ist und es wird auch in Zukunft die Verantwortung des Außenministers sein, beim Finanzminister in Verhandlungen dementsprechend etwas für das Nachkommen unserer internationalen Verpflichtungen finanziell herauszuholen.
Ich habe mir sagen lassen – das kann der Herr Finanzminister sicherlich bestätigen –, dass in Wirklichkeit das Außenministerium 5 Millionen € mehr pro Jahr bekommt, als eigentlich der Kostendämpfungspfad vorgesehen hätte – unter der Maßgabe und unter der Verpflichtung, dass bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit nicht gespart werden wird.
Ich bin gefragt worden, ob ich einem Bundesfinanzrahmengesetz zustimmen kann, wo bei der EZA gespart wird. Aus meiner Sicht darf unter den Prämissen, die ausgemacht
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