Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 203

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zusperren müssen, es hat überhaupt keine Beschwerden gegeben, jeder ist vor das Restaurant rauchen gegangen, und es war überhaupt kein Problem.

Meine Damen und Herren, wir im Hohen Haus haben auch das ArbeitnehmerIn­nen-schutzgesetz gemacht. Für Betriebe, Arbeitsstätten und Büros haben wir ganz klar geregelt, wie die ArbeitnehmerInnen zu schützen sind. Das Arbeitsinspektorat kann ziemlich böse werden, wenn man dagegen verstößt, und diesen Schutz haben sich die über 200 000 Beschäftigten in der Gastronomie längst verdient. Weit über 60 Prozent der ÖsterreicherInnen, viele GesundheitsexpertInnen und ÄrztInnen begrüßen ein absolutes Rauchverbot.

Meine Damen und Herren, Gäste können sich aussuchen, in welches Lokal sie gehen, aber wer einen Job in der Gastronomie sucht und braucht, hat keine so freie Wahl. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher würde ich bitten: etwas weniger Panikmache, etwas weniger Horrorzahlen, aber jedenfalls viel mehr Schutz für die Beschäftigten und mehr Entlastung für unser Ge­sundheitssystem! Das sage ich auch im Wissen und in Kenntnis vieler Reaktionen aus der Wirtszene – ich bin zwar nicht jeden Tag im Gasthaus wie Leo Steinbichler, aber doch das eine oder andere Mal –, die auch das absolute Rauchverbot unter-stützen und es eigentlich schon viel früher haben wollten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.23


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge-ordnete Schenk zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


17.23.16

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Ich bin während meiner Rede vorhin von der Präsidentin gerügt worden, weil ich einigen SPÖ-Abgeordneten vorgeworfen habe, nicht sinnerfassend lesen zu können.

Abgeordneter Krist hat jetzt in seinem Redebeitrag von einer Dringlichen Anfrage gesprochen.

Ich berichtige tatsächlich: Das ist keine Dringliche Anfrage, sondern ein Dringlicher Antrag. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Brosz: Hat der Stronach …?)

17.23


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.

 


17.23.48

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich darf als Erstes, damit es für die anderen Fraktionen auch eine gewisse Überlegungsphase gibt, einen Entschließungsantrag betref­fend die Dringlichkeit von Erleichterungen der Anmeldevorschriften für Familien­angehörige in Gastronomiebetrieben einbringen.

Wir haben die Ausführungen des Kollegen Obernosterer noch ganz licht‑ und glanzvoll in den Ohren, aber ich kann ihn auch die „Parlamentskorrespondenz“ aus dem Jahr 2011 zitieren, wonach Kollege Obernosterer im Tourismusausschuss sagte, dass eben Gastronomiebetriebe „Probleme damit haben, Familienangehörige in speziellen Situationen, etwa an Kirchtagen oder bei Begräbnissen einzusetzen, oder unbüro­kratisch einen Adventmarkt abzuhalten“.

 


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