und jene des Unternehmens selbst haben. Und nicht zu vergessen ist auch, dass seit dem vergangenen Jahr 2014 auch noch die Aufsichtskompetenz der EZB aufgrund der Bankenunion dazukommt, natürlich nur für die großen Institute, in Österreich davon immerhin 6 plus 1 betroffen.
Unterm Strich: Was bedeutet das für unsere Bürgerinnen und Bürger? – Es kommt zu einer enormen Mehrgleisigkeit, und diese kostet zum einen natürlich Zeit und Geld, und auf der anderen Seite – und das ist, glaube ich, das Entscheidende, weil die Effizienz der Aufsicht im Vordergrund stehen muss – wird die Effizienz aber dadurch nicht wirklich erhöht. Diese zum Großteil überlappenden, um nicht zu sagen, gar nicht mehr koordinierbaren Kontrollsysteme bedürfen tatsächlich einer Neuordnung. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Damit, meine Damen und Herren, möchte ich zum Ausdruck bringen: Es muss die Kirche im Dorf bleiben. Die wesentliche Aufgabe muss sein, dass sich die Kreditinstitute auf ihre Kernkompetenz konzentrieren können, nämlich auf der einen Seite Kundengelder sorgfältig zu managen und zu veranlagen und auf der anderen Seite die Wirtschaft und auch die Privatpersonen mit den entsprechenden Krediten zu versorgen. In diesem Sinne gehört die Kostenbelastung auch eingedämmt, da die Kosten natürlich letztendlich immer Kosten für unsere Bürgerinnen und Bürger sind.
Daher noch einmal der Appell, statt einer weiteren Insellösung, wie es der vorliegende Antrag vorsehen würde, eine gesamthafte Reform anzugehen. Unser Bundesminister hat es bereits in der letzten Finanzausschuss-Sitzung angesprochen. Ich glaube, auch hier im Hohen Haus wird es sinnvoll sein, dass wir uns mit dieser Frage genau in dem angesprochenen Sinne einer effizienten, aber zugleich schlanken Bankenaufsicht auseinandersetzen. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist daher aus meiner Sicht klar abzulehnen.
Nun zu den beiden anderen angesprochenen Punkten in aller Kürze, da das Lamperl auch schon wieder leuchtet und es spät genug ist. Dabei geht es zum einen um die Umsetzung der europäischen Bilanz-Richtlinie und zum anderen um die berühmte Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz-Verordnung der EU – ein Zungenbrecher –, wo es um eine effizientere Kontrolle der Anlieferung und auch Abrechnung im Bereich der Wertpapiere geht.
Zu diesen Punkten möchte ich in aller Kürze zusammenfassen, dass ich die vorliegenden Gesetzestexte für sehr ausgewogen halte. Ich glaube, dass es der Bundesregierung da gelungen ist, im Sinne der Effizienz vorzugehen und einen entsprechenden Antrag vorzulegen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
19.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
19.02
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag auf Stärkung der Staatskommissäre Folgendes: Wir erleben bei diesem Antrag eine seltsame Mobilisierung der Lebensgeister von ÖVP und SPÖ, nämlich, es abzulehnen, statt dass die Lebensgeister darauf konzentriert werden, die Schwärzung der Akten, die an den Hypo-Untersuchungsausschuss geliefert werden, zu verhindern. (Beifall bei den Grünen.)
Das, meine Damen und Herren, ist nicht nachvollziehbar. Und, offen gesagt, ob das ein kluger Schritt ist, sei wirklich dahingestellt.
Worum geht es bei diesem Antrag letztendlich? – Es geht dabei um eine Aufwertung der Staatskommissäre, und das hat natürlich eine Geschichte. Wir haben in den
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