Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 245

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verwahrer, das ist die Oesterreichische Kontrollbank, die als Clearingstelle dient und laut Aussage des Herrn Bundesministers im Ausschuss diese Aufgabe als Zentral­verwahrer in Österreich auch weiterhin ausüben wird. Es wird aber diese EU-Verordnung auch in österreichisches Recht umgesetzt und damit auch eine Behörde geschaffen.

Die FMA wird die vorgesehenen Aufgaben übernehmen und über die Zulassung und die Beaufsichtigung der Zentralverwahrer in Österreich entscheiden. Die FMA wird auch in internationaler Zusammenarbeit in diesem Bereich tätig sein. Wenn es Rechtshilfe aus anderen Ländern gibt oder wir Rechtshilfeansuchen stellen, wird das über die FMA abgewickelt. Sie wird auch dementsprechende Vorschriften für Sank­tionen bei Verstößen erlassen können. Zentralverwahrer können in Hinkunft auch eine beschränkte Bankenkonzession erhalten. Auch darüber wird die neue Behörde, also die FMA, zu entscheiden haben. Diese Aufsichtsbehörde ist für einen wirkungsvollen Vollzug verantwortlich, für die nötigen Begleitmaßnahmen, aber auch für die Kontrolle und hat, wenn es Verfehlungen gibt, in Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank die Strafbestimmungen umzusetzen.

Es sei aber angemerkt, dass neben diesem Gesetz auch das Kapitalmarktgesetz in einem Punkt mit erneuert wird, das ist die Anpassung hinsichtlich des Prospekt­verfahrens. Künftig müssen die Prospekte ebenfalls elektronisch aufgelegt werden, was jetzt erst ab einer bestimmten Summe notwendig war. Das dient natürlich einem besseren Schutz der Anleger.

Ich glaube, dieses Gesetz bringt mehr Effizienz und Sicherheit auf dem Kapitalmarkt, und es ist sehr positiv, dass wir diese EU-Richtlinie in dieser Form umsetzen können. (Beifall bei der SPÖ.)

19.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


19.38.38

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Worte zum Rechnungsle­gungs­änderungs-Begleitgesetz sagen.

Wir haben im Frühjahr dieses Jahres das Rechnungslegungsgesetz neu beschlossen. Aufgabe war die Anpassung an internationale Vorschriften, die Umsetzung einer EU-Richtlinie, Vereinfachung und die Annäherung von Handelsrecht und Steuerrecht. Dieses Gesetz ist sehr gut gelungen. Und nun setzen wir den nächsten Schritt, wir passen die Sondergesetze an dieses Gesetz an, damit es vergleichbar ist. Ich möchte mich kurz an der Diskussion beteiligen.

Während wir hier diskutieren, ob wir Staatssekretäre aufwerten … (Abg. Kickl: Kom­missäre!) Kommissäre, ich bin lernfähig. (Abg. Podgorschek: Das kann passieren, wir sind da gnädig! Da kommt schon alles durcheinander!) Da kommt schon alles durcheinander, ich passe mich da ganz der FPÖ an, das ist kein Problem. Während wir hier diskutieren, ob wir die Staatskommissäre aufwerten, wird in diesem Gesetz schon der erste Schritt in Richtung einer besseren Kontrolle gesetzt: Es werden hier nämlich Ausweisvorschriften geändert, es werden eigene Aktien aussaldiert und nicht mehr als Eigenkapital dargestellt. Es werden die latenten Steuern neu bewertet. Es gibt keine Sonderposten mehr, keine unversteuerten Rücklagen, damit wird eine Versteckmög­lichkeit von Fremd- oder Eigenkapital abgeschafft. Es wird festgesetzt, dass Banken immer Unternehmen von besonderem öffentlichem Interesse und mit besonderen Aufsichts- und Auslegungsvorschriften darstellen.

 


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