Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 244

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Ähnlich verhält es sich bei den Klassifizierungen der Akten. Einmal ist der Akt als medienöffentlich klassifiziert. Laut einer anderen Behörde, der Finanzmarktaufsicht, ist der gleiche Akt streng vertraulich zu behandeln. Hier weiß wirklich die linke Hand nicht, was die rechte tut. In diesem Sinne ist es auch aufgrund der neuen Verfahrensordnung für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss unverständlich, dass trotz Infor­ma­tionsordnung Akten, unabhängig von ihrer Klassifizierungsstufe, nach wie vor mehr oder weniger geschwärzt an das Parlament übermittelt werden. (Abg. Kogler: Das ist absurd!) Absolut absurd!

Fraktionsübergreifend, auch mit Unterstützung von Frau Präsidentin Bures, wurden solche Vorgehensweisen der Behörden abgelehnt und auf das Schärfste kritisiert.

Ich bringe diesbezüglich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Darmann, Rauch, Podgorschek und Hafenecker ein.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, Akten an Untersuchungsausschüsse des National­rates völlig ungeschwärzt und lediglich versehen mit der entsprechenden Qualifizie­rungs­stufe zu übermitteln.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich darf Sie bitten, den Beschluss­text noch einmal vorzulesen, exakt so, wie er niedergeschrieben ist.

 


Abgeordneter Walter Rauch (fortsetzend):

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, Akten an Untersuchungsausschüsse des National­rates völlig ungeschwärzt und lediglich versehen mit der entsprechenden Qualifizie­rungs­stufe zu übermitteln.“

19.35

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, Sie haben eine etwas andere Ver­sion als die, die wir hier vorliegen haben. Ich bitte Sie, sich noch einmal zu Wort zu melden und den Antrag noch einmal einzubringen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


19.35.21

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir haben ja jetzt bei den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 bis jetzt eigentlich eine Hypo-Debatte erlebt, und es sei mir erlaubt, nur noch einen Satz dazu zu sagen.

Unser Kollege Krainer hat ja letztes Mal im Ausschuss einen Brief vom damaligen Landeshauptmann Haider an Grasser vorgelegt, der deutlich aufzeigt, wie das politische System damals funktioniert hat.

Aber, um in die Zukunft zu schauen, möchte ich kurz zum Punkt 4 Stellung nehmen, zum Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz. Es geht dabei um die Umsetzung – das ist schon angesprochen worden – einer EU-Verordnung, die die Verbesserung der Sicher­heit und Effizienz bei der Lieferung und Abrechnung von Wertpapieren vorsieht und begleitende Maßnahmen enthält.

Ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Punkt ist, denn hier werden für den Zentralver­wahrer Bestimmungen geschaffen. Wir haben ja derzeit in Österreich einen Zentral-


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