reichischen Gesetzeslage nach sich zieht, sollte dennoch wenigstens sichergestellt sein, dass sämtliche Akten, die dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden, ungeschwärzt den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zur Verfügung gestellt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, Akten an Untersuchungsausschüsse des Nationalrates völlig ungeschwärzt und lediglich versehen mit der entsprechenden Klassifizierungsstufe zu übermitteln.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Klubobmann Dr. Strolz, ich weiß nicht, ob die Kamera angeschlossen ist oder nicht. (Abg. Strolz gestikuliert auf seinem Sitz mit einem Modell einer Kamera.) Ich möchte nur bitten, sie nicht anzuschließen. – Ausgezeichnet, vielen Dank! Ich wollte die Privatsphäre des vor Ihnen sitzenden Mandatars schützen.
Zu Wort gelangt nun der soeben angesprochene Herr Abgeordnete Mag. Kogler. – Bitte.
19.53
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Debatte hat jetzt doch die Möglichkeit eröffnet, sich der immer wieder nützlichen Übung zuzuwenden, auch schon erste Resümees zu ziehen, was die Arbeit der neuen Untersuchungsausschüsse betrifft, insbesondere des aktuellen sogenannten Hypo-Ausschusses. Zwei Themen sind releviert worden: Reform Staatskommissärinnen und Staatskommissäre; und auch immer noch – zugegeben: leidig, aber notwendig und mit Leidenschaft auszufechten – die Frage nach prozeduralen Hemmnissen wie etwa Aktenschwärzungen.
Es gibt auch noch eine Reihe anderer Hemmnisse, wo man nie geglaubt hätte, dass Regierungsstellen das tun. Wir reden da nämlich nicht von den Abgeordneten, da können ÖVP und SPÖ sich einmal entspannt zurücklehnen – vorläufig! Was Regierungsstellen oder die Nationalbank oder die FIMBAG hier aufführen in Sachen Schwärzungen oder völlig falschen Klassifizierungen von Akten, gegen jede neue gesetzliche Absicht und auch gegen die Buchstaben des Gesetzes, das schlägt dem Fass den Boden aus, was sie hier aufführen! Das sage ich Ihnen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Deshalb werden wir uns darüber unterhalten, dass es mit der Reform der Verfahrensordnung, der Verfassung zwar möglich geworden ist, dass ein Untersuchungsausschuss nicht mehr ohneweiters oder gar nicht abgedreht werden kann. Aber ich hätte es nicht für möglich gehalten, wie viel negative Energie seitens Regierungsstellen und Behörden da hineingeht, um so etwas Ähnliches zu organisieren wie eine großangelegte Behinderung von Untersuchungen – jener Behörden, die eigentlich untersucht werden sollten!
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