Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 250

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Mit der Reform der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse wurden Unter­suchungsausschüsse erstmals zum Minderheitenrecht. Im Zuge der Untersuchungs­aus­schussreform wurde auch das Informationsordnungsgesetz und die Informations­verordnung, also die „Verordnung der Präsidentin des Nationalrates über den Umgang mit klassifizierten und nicht-öffentlichen Informationen in Nationalrat und Bundesrat“ erlassen, durch die Akten von der übermittelnden Stelle klassifiziert werden müssen und damit unterschiedlicher Geheimhaltung, Zugangs- und Verwendungsmöglichkeit unterliegen, was in Folge auch dazu führt, dass Sitzungen des Untersuchungs-ausschuss entweder medienöffentlich oder vertraulich sind. Mit der Informationsord­nung, die vier Geheimhaltungsstufen vorsieht, sollten insbesondere Schwärzungen der Vergangenheit angehören.

Leider hat die Praxis gezeigt, dass trotz neuer Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse und trotz Informationsverordnung Akten nach wie vor – unabhängig von ihrer Klassifizierungsstufe – mehr oder weniger geschwärzt ans Parla­ment übermittelt werden. Eine Situation, die fraktionsübergreifend und auch seitens der Präsidentin des Österreichischen Nationalrates, Doris Bures, SPÖ, abgelehnt wird:

„Die Presse“ vom 18.04.2015

Die Presse: Im Untersuchungsausschuss sind wieder geschwärzte Akten aufgetaucht. Man hat noch keinen empörten Aufschrei von Ihnen gehört.

Doris Bures: Weil es nicht um Emotionen geht. Es ist ganz klar: Schwärzungen bei Hypo-Akten sind unzulässig, daher wird das einer Klärung zuzuführen sein.

APA0165, 14.Apr 2015

… Es könne sich nur um einen „Irrtum“ handeln, meinte der Grüne U-Ausschuss-Frontmann Werner Kogler zynisch. Sein FPÖ-Kollege Elmar Podgorschek erklärte, das Finanzministerium habe fast nur geschwärzte Unterlagen geschickt … So werde der Ausschuss seine Verpflichtung nicht erfüllen können, die Akten müssten retour, auch wenn das eine Verzögerung bedeute.

… betonte ÖVP-Fraktionsführerin Gabriele Tamandl vor der Sitzung, dass sie kein Verständnis für die Schwärzungen hat: „Darüber muss man reden.“ …

Schwärzungen seien „rechtlich unzulässig“, unterstrich auch SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Man werde die Sache bewerten, der Ausschuss habe auch Möglichkeiten, sich zu wehren. …

Kronen Zeitung" vom 15.04.2015

… „Illegal, empörend, unzulässig“, so kommentiert der grüne Ausschuss-Frontmann Werner Kogler die geschwärzten Akten. NEOS-Fraktionsführer Rainer Hable ergänzt: „Der Vertuschungsausschuss geht in die zweite Runde. So können wir nicht arbeiten.“ Ähnlich sieht das auch Robert Lugar: Wenn das so weitergehe, müsse man die Zeugenbefragungen einstellen, beziehungsweise könne man den U-Ausschuss gleich ganz absagen.

Zudem ergibt sich die absurde Situation, dass völlig idente Akten je nachdem, welche Stelle, also welches Bundesministerium bzw. nachgeordnete Stelle wie beispielsweise FMA oder OeNB die Akten übermittelt, diese unterschiedlich stark geschwärzt und auch unterschiedlich klassifiziert sind.

Auch wenn die Ablehnung des Antrages der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der Tätigkeit der Staatskommissäre bis­lang trotz gegenteiliger Aussagen der bisherigen Auskunftspersonen im Unter­suchungsausschuss leider weder Konsequenzen noch Verbesserungen der öster-


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