auch aufzuklären. Aber er hat nicht mehr als zum Beispiel ein Landeshauptmann Pröll eingegriffen, der den Vorstand Pribil, der jetzt bei der Nationalbank ist, im Kasino in Baden coram publico niedergemacht hat. Das ist belegt, das ist sogar in den Zeitungen gestanden. Wo ist da der Unterschied, meine Damen und Herren von der ÖVP? (Beifall bei der FPÖ.)
Ich weiß, dass manche Kärntner Abgeordnete hier im Haus ein bisschen ein Trauma haben – wie zum Beispiel der Kollege Obernosterer –, weil sie einfach nicht verkraftet haben, dass einmal die Freiheitlichen die ÖVP in Kärnten nachhaltig überholt haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Aber ich komme jetzt dazu: Ich glaube, es ist eine Frage des Selbstverständnisses des Parlaments, dass wir diese Schwärzungen bekämpfen. Bei diesen Schwärzungen vergessen Sie nämlich eines: Es sind vier Stufen der Vertraulichkeit eingeführt worden, und wir Abgeordnete haben nach unserem Selbstverständnis eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben, dass wir unsere Kenntnisse nicht an die Öffentlichkeit bringen. Das ist bei der vierten Stufe sogar mit Gefängnis bedroht.
Wenn ich als gewählter Abgeordneter Akten nicht einsehen darf, weil die Begründung lautet, dass das Bankgeheimnis dahintersteht, dann frage ich mich, warum gerade diese Parteien jetzt dieses Bankgeheimnis aushöhlen und letzten Endes abschaffen wollen! Das passt für mich überhaupt nicht mehr zusammen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist nichts anderes als ein Machtkampf – anders kann ich es nicht titulieren – zwischen Legislative und Exekutive. (Abg. Strache: Wir brauchen einen transparenten Staatsapparat und keinen gläsernen Bürger!) Wir Abgeordnete sollten das Selbstbewusstsein haben, dass wir massiv dagegen auftreten! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss zu diesem Entschließungsantrag, der nicht ordnungsgemäß eingebracht wurde, und stelle jetzt noch einmal folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann, Walter Rauch, Elmar Podgorschek, Christian Hafenecker und weiterer Abgeordneter.
„Der Nationalrat wolle beschließen:
‚Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, Akten an Untersuchungsausschüsse des Nationalrates völlig ungeschwärzt und lediglich versehen mit der entsprechenden Klassifizierungsstufe zu übermitteln.‘“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
19.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt, er steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Walter Rauch, Elmar Podgorschek, Christian Hafenecker und weiterer Abgeordneter betreffend schwärzungsfreie Aktenlieferung,
eingebracht zu Top 5, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1094/A(E) der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der Tätigkeit der Staatskommissäre (591 d.B.) in der 73. Sitzung des Nationalrates am 20. Mai 2015.
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