Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 255

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


20.06.05

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Schwärzungen muss man feststellen: Im Untersuchungsausschuss ist das einstimmig von allen Fraktionen zurückgewiesen worden. Es hat diese Auffor­derung an die betroffenen Stellen bereits einstimmig gegeben, völlig ungeschwärzt zu liefern. (Abg. Kogler: Ja, aber zum Verfassungsgerichtshof geht ihr nicht mit!) Wir sind in guten Gesprächen, und es kann nur das Ziel sein, dass man – beim Verfassungs­gerichtshof ist es schon – hier als Ausschuss dementsprechend auftritt, was wir in der Vergangenheit auch immer getan haben. (Abg. Kogler: Ihr seid nicht einmal dabei! – Weitere Zwischenrufe.)

Zur Frage der Staatskommissäre muss man Folgendes sagen. Wieso wir diesen An­trag der FPÖ ablehnen, haben wir ohnehin schon klar kommuniziert, auch öffentlich: Das ist einfach ein Show-Schnellschuss. Das war so schnell, dass man irgendwie nicht einmal den richtigen Paragrafen im BWG gefunden hat, sondern gleich einmal den falschen hingeschrieben hat. (Abg. Deimek: Wie war das bei eurem Antrag, wo nicht einmal die Namen gestimmt haben? Ich würde ganz leise sein, Herr Kollege!)

Wir haben ausdrücklich gesagt, dass wir jedenfalls Verbesserungsbedarf sehen. Aber das ist ein Teil einer Gesamtreform, und wir wollen nicht Schnellschüsse, sondern wollen eine vernünftige ... (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Ja, Sie wollten es als Konten­registergesetz ändern oder im Kontenregister ändern und gar nicht die Staatskommissäre, wenn ich den Antrag genau lese. Ich würde also eher nicht so aufmucken (Abg. Stefan: Was ist Ihr Problem? Ist das Ihr Problem?), sondern ein bisschen betreten schweigen, wenn es darum geht. Und nicht nur darum, es geht auch um andere Fragen, zum Beispiel darum, was drinsteht – wenn wir jetzt schon inhaltlich über den Antrag reden.

Es darf mehr oder weniger keine Organsitzung stattfinden – mit Ausnahme vom Vorstand – von einer Aktiengesellschaft, von einer Bank, wenn der Staatskommissär nicht da ist. Na, und wenn er krank ist, dann dürfen Beschlüsse nicht gefällt werden? Und wer zahlt dann? (Abg. Darmann: ... einen Stellvertreter!) – Aha, das hatten wir ja schon: Zwei Stellvertreter, und es hat einige Sitzungen gegeben, da waren beide nicht da, denn die eine ist auf Auslandsreise, und die andere ist krank. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Entschuldigung, denken Sie jetzt einmal nach: Was bedeutet das, wenn eine Bank dann sagt, ich konnte die notwendigen Beschlüsse nicht fassen, weil ich ja keine Sitzung abhalten darf? Und den Schaden zahlt jetzt der Steuerzahler? – Ein bisschen in Ruhe nachdenken über die Vorschläge, die man macht!

Dass die Staatskommissäre, sage ich einmal, zwar besser funktionieren seit der Reform 2008, das haben die Befragungen klar ergeben und hat jeder gemerkt. Aber dass da noch Luft nach oben ist, ist auch klar. Wir sind gegen Schnellschüsse. (Abg. Deimek: ... in eine Bank hinein!)

Zur Bilanz, wenn wir jetzt eine Zwischenbilanz ziehen: Ja, was wir aus dem Banken-Untersuchungsausschuss gelernt haben, ist, dass die Zusammenarbeit zwischen der OeNB, dem Finanzministerium und der FMA vor 2008 nicht optimal funktioniert hat, sondern sehr schlecht funktioniert hat. Wir haben auch gelernt, dass sich die FMA, obwohl sie eine weisungsfreie Behörde ist, politisch hat instrumentalisieren lassen, zum Beispiel im Wahlkampf 2006: SPÖ-Kredite ausschnüffeln et cetera. Das haben wir alles gelernt.

 


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