Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 310

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In Wirklichkeit geht es darum, dass wir das Lebenseinkommen der Frauen erhöhen müssen, und das geht nur, wenn mehr gearbeitet wird, wenn es gute Möglichkeiten gibt, Beruf und Familie zu vereinbaren, und wenn es so ermöglicht wird, schneller mehr zu arbeiten und weniger lang in geringen Teilzeitprozentsätzen zu arbeiten.

Was nicht funktioniert, ist, wenn die Regierung Anreize setzt, in Teilzeit zu verbleiben, und eine Erhöhung der Negativsteuer ist genau ein solcher Anreiz, eben in Teilzeit zu verbleiben, weil es sich nicht auszahlt, mehr zu arbeiten. Damit leisten sie keinen guten Beitrag dazu, die Erwerbsquoten der Frauen zu erhöhen beziehungsweise das Ausmaß der Teilzeitarbeit der Frauen zu senken.

Wenn es um das Pensionssplitting geht, Frau Durchschlag, fände ich es wichtig, darauf zu achten, dass nicht die Hälfte des Einkommens des erwerbstätigen Partners dem anderen zugeschlagen wird, sondern dass beide Einkommen addiert und gesplittet werden, sodass beide Seiten vom erhöhten Arbeitseinsatz des jeweils anderen profitie­ren.

Was die Anrechnung von Kinderziehungszeiten insgesamt anbelangt, glaube ich, dass diese ausreichend gegeben ist. Ich halte es nicht für richtig, Kindererziehungszeiten doppelt zu berechnen. – Sie sagen, Sie wollen immer vier Jahre, für jedes Kind. Wenn aber ein Kind zwei Jahre alt ist und dieses Kind bekommt ein Geschwisterchen, dann kann ich die nächsten zwei Jahre nicht doppelt rechnen, weil das Einkommen ja nur einmal ausfällt und nicht zweimal. Mit Ihrer Methode würde ja die Abgeordnete Rosenkranz locker auf 60, 70 Beitragsjahre kommen, wenn man jedes Kind mit vier Jahren voll anrechnet. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, und irgendjemand muss das am Schluss auch bezahlen.

Wer muss es bezahlen? – Nach Ihrer Logik die erwerbstätigen Männer, und somit ist es erst recht wieder „linke Tasche, rechte Tasche“, und Sie haben weder den Frauen noch den Familien insgesamt einen Dienst getan. (Beifall bei den NEOS. – Zwischen­ruf der Abg. Tamandl.)

23.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


23.04.19

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Zu den wesentlichen Zahlen und Daten und den vorliegenden Fakten hat Herr Abgeordneter Schopf alles gesagt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihre Auf­merk­samkeit kurz auf andere Problemstellungen im Teilzeitbereich lenken.

Ein Viertel der teilzeitbeschäftigten Frauen würde gerne mehr arbeiten, bei den jünge­ren Frauen ist es sogar jede dritte. Die Teilzeitbeschäftigung ist zu 84 Prozent weiblich, das ist schon gesagt worden.

Warum wird Teilzeit gearbeitet? – Zu 10 Prozent, weil man keine Vollzeitarbeitsplätze finden konnte, zu 20 Prozent, weil man einfach nicht Vollzeit arbeiten will, zu 34 Pro­zent, weil man aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflege erwachsener Angehöriger Teilzeit arbeiten muss, und zu 18 Prozent, weil man andere persönliche und familiäre Gründe hat.

Wesentlich ist aber auch, dass Teilzeitbeschäftigte unabhängig von der Ausbildung um bis zu 24 Prozent weniger Stundenlohn verdienen, und das ist wirklich nicht lustig. Besonders krass ist das vor allem im Einzelhandel. 90 Prozent der Beschäftigten dort sind Frauen. Die Arbeitszeiten für Teilzeit sind oft familienfeindlich, weil sie am späte­ren Nachmittag beginnen und in den späteren Abend hineinlaufen. Diese beson­deren Arbeitsbedingungen werden natürlich nicht extra entlohnt.

 


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