Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 4

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23.29.12Beginn der Sitzung: 23.29 Uhr

Vorsitzender: Zweiter Präsident Karlheinz Kopf.

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Präsident Karlheinz Kopf: Ich eröffne die 74. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Antoni, El Habbassi, Lettenbichler, Ofenauer, Kunasek, Schrangl und Jarmer.

23.29.24 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 4142/AB bis 4161/AB

2. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird (624 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (625 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltver­träg­lich­keitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (626 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (627 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alter­nativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird (628 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz geändert wird (629 d.B.)

Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Kon­for­mitätsbewertungsstellen (Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING) (630 d.B.)

B. Zuweisungen:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (587 d.B.)

 


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