Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 56

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herinnen und Zuseher, herzlich willkommen! Unter diesem Tagesordnungspunkt geht es um Plastik, grob zusammengefasst. Wir haben hier zwei Themenbereiche, nämlich zum einen Mikroplastik und zum anderen Grenzwerte für Plastik in der Donau. Eines haben beide Themenbereiche leider gemeinsam, und zwar, dass es hier im Parlament und auch von der österreichischen Bundesregierung und vom Umweltminister einen Unwillen gibt, gesetzliche Maßnahmen zu diesen Themenbereichen zu setzen.

Ich werde zuerst auf Mikroplastik zu sprechen kommen. Das Problem, glaube ich, ist bekannt. Mikroplastik findet in der Industrie Verwendung, findet sich auch in Verbrau­cherprodukten wie zum Beispiel in der Kosmetik. Das ist das primäre Mikroplastik. Aber wir haben auch die Problematik mit dem sekundären Mikroplastik, nämlich dass durch Abrieb oder Zerstückelung von Kunststoffteilen sehr kleine Plastikteilchen, eben Mikroplastik entsteht, das in Gewässern zu Verschmutzungen führt.

Wir haben bereits vor einem Jahr begonnen, Initiativen hier im Haus zu setzen. Das hat sich hauptsächlich im Umweltausschuss abgespielt. Es ist auch zu Verhandlungen mit den Regierungsparteien gekommen. Mittlerweile orte ich, dass es Annäherungen an unsere Forderungen gibt. Das begrüße ich. Ich habe auch vernommen, dass es von den Regierungsparteien einen zusätzlichen Antrag heute geben wird, in dem die Punk­te, die wir in die Verhandlungen eingebracht haben, wo es Konsens gegeben hätte, aufgenommen wurden. Das ist schön, wenn Sie das direkt übernehmen. Der entschei­dende Punkt, an dem die Verhandlungen dann aber gescheitert sind, ist der, dass die Regierungsfraktionen eben nicht bereit sind, auch hier im Haus gesetzliche Initiativen zu setzen. Das ist der Unterschied. (Abg. Weninger: Haben Sie ein Wort mit mir zu diesem Thema gesprochen? Kein einziges Wort!)

Herr Kollege Weninger, ich glaube, wir hatten genug Diskussionen im Ausschuss, und es gab auch Angebote von uns, und auf ReferentInnen-Ebene wurde verhandelt. Wenn Sie sich informiert hätten, wüssten Sie über die Anträge Bescheid und auch über den Unterschied bei den Verhandlungen. (Beifall bei den Grünen.)

Der Unterschied ist ganz einfach der – und da leite ich gleich über zum nächsten The­ma –, es gibt, glaube ich, einen gesellschaftlichen Konsens in Österreich, dass Plastik in der Umwelt und insbesondere auch in den Flüssen nichts verloren hat. Den nehmen auch alle hier immer wieder in den Mund, das ist schön, nur: Als Parlamentarier haben wir auch eine andere Aufgabe, denn wenn ich sage, ich bin dagegen, macht das noch keinen Unterschied. Einen Unterschied macht es dann, wenn wir auch etwas Entspre­chendes beschließen. Das ist nämlich unsere Aufgabe hier herinnen. (Beifall bei den Grünen.)

Ihrem Antrag, in dem Sie, wie gesagt, Punkte von uns übernommen haben, werden wir auch zustimmen, weil er inhaltlich okay ist. Was eben fehlt, sind legistische Maßnah­men.

Dazu bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Umweltverschmut­zung durch primäres und sekundäres Mikroplastik

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherpro­dukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden.

 


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