Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 86

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sche in die Höhe) den Uhudler-Traubensaft beziehungsweise ‑Traubenmost, zum Drit­ten aber auch den Uhudler-Frizzante.

Im letzten Landwirtschaftsausschuss wurde von den Regierungsparteien ein Entschlie­ßungsantrag eingebracht, der im Fokus hatte, dass sich die Bundesregierung, speziell der Landwirtschaftsminister, auf EU-Ebene für die nachhaltige Absicherung des Uhud­ler-Bestandes auch über das Jahr 2030 hinaus einsetzen soll. – Wir wissen ja, dass die Marke Uhudler auf EU-Ebene nur bis zum Jahr 2030 gesichert ist. Das ist natürlich viel zu kurz.

Der Uhudler kommt ursprünglich aus Amerika und ist seit zirka 150 Jahren im Südbur­genland in den Bezirken Güssing und Jennersdorf beheimatet. Er ist nicht nur in diesen beiden Bezirken ein Kultgetränk, sondern darüber hinaus. Er sichert zum einen die Ein­kommensmöglichkeiten der Produzenten, der bäuerlichen Betriebe – das sind haupt­sächlich bäuerliche Familienbetriebe –, zum anderen bereichert er natürlich die Region dadurch, dass mehr Touristen in die Region kommen. Der Uhudler ist ein Markenzei­chen für das Südburgenland, er prägt die Landschaft und trägt so zum einzigartigen Er­scheinungsbild des Burgenlandes bei.

Der Uhudler ist eine Direktträgerweinsorte, und jetzt geht es eben darum, dieses Spe­zifikum europaweit zu erhalten. Ich darf erwähnen, dass das Südburgenland eine teil­weise tourismus- und strukturschwächere Region ist, vor allem auch durch den Uhud­ler Wertschöpfung in der Region bleibt und Arbeitsplätze gesichert werden. Unter dem Markennamen „Marke Burgenland“ hat der Uhudler die Chance, über das engere re­gionale Gebiet weiter bekannt zu werden und dadurch noch mehr zur Wertschöpfung dieser Region beizutragen.

Ich darf erwähnen, dass – und da möchte ich an die Ausführungen meiner Vorrednerin anknüpfen – das Land Burgenland in den vergangenen Wochen sehr wohl tätig gewor­den ist. Auf Initiative der SPÖ-Burgenland hat nämlich der Burgenländische Landtag einen Entschließungsantrag zum Erhalt des Uhudlers beschlossen. Ich erwähne aber auch, dass der zuständige Agrar-Landesrat erst in den vergangenen Wochen draufge­kommen ist, dass der Uhudler für die Wirtschaft im Südburgenland wichtig ist und eine diesbezügliche Studie in Auftrag gegeben hat – wie ich glaube, um etliche Jahre zu spät. Auch ein ehemaliger Agrar-Landesrat und Landwirtschaftsminister aus dem Bur­genland hätte sich dieses Themas in seiner aktiven Zeit in beiden Funktionen schon viel früher annehmen können. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)

Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, wir sollten danach trachten, dass wir den Uhudler auf Ebene der Europäischen Union nachhaltig absichern, auch was die Markt­ordnung der EU betrifft. Daher der vorliegende Entschließungsantrag, der die Zustim­mung aller Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss gefunden hat. Ich möchte daher alle Fraktionen auch hier in laufender Debatte einladen, diesem Entschließungsantrag die Zustimmung zu geben. Es ist am vernünftigsten, wenn man die beste Lösung sucht, um den Uhudler nachhaltig abzusichern, nicht die zweitbeste. Die wäre nämlich, Kolleginnen und Kollegen, wenn hier (der Redner hält die entsprechende Flasche in die Höhe) auf dem Etikett des Uhudlers nicht „Wein aus Österreich“, sondern „Obst­wein aus Österreich“ draufstünde.

Jetzt frage ich mich: Wie schaut es mit den übrigen Weinsorten aus? Ich erwähne hier zum Beispiel nur Welschriesling, Muskateller und Zweigelt. – Bevor diese Weine gekel­tert werden, stammen sie ja auch von Trauben. Sind diese Trauben kein Obst? – Na selbstverständlich! Daher die nachhaltige Absicherung auf EU-Ebene, sodass die ge­genwärtige Etikettenaufschrift weiter bestehen bleiben kann.

Und da ersuche ich Sie, Herr Landwirtschaftsminister, sich beim zuständigen Agrar­kommissar Hogan nachhaltig dafür einzusetzen, dass er die Möglichkeit schafft, dass eben der Uhudler auf EU-Ebene auch nach dem Jahr 2030 Bestand hat, weil er Be-


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