Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 90

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zung des Weinrechts erfolgt ausschließlich in der Länderzuständigkeit, das bedeutet für die Zulassung von Rebsorten, die rechtliche Beurteilung und die Setzung von Rechtsfolgen. Im Falle von Verstößen sind die Landesregelungen, sind die Bundeslän­der zuständig.

Nun haben wir auf Basis eines Vorschlages des burgenländischen Agrarlandesrates Liegenfeld den Ansatzpunkt gewählt, dass wir auf der Grundlage einer Reform des Weingesetzes einen Transfer des Uhudlers vom Weinbereich in den Obstweinbereich schaffen. Ich werde Ihnen diesbezüglich eine Regierungsvorlage vorlegen, also dem Hohen Haus zukommen lassen. Damit können wir eine dauerhafte und vor allem si­chere nationale Lösung für die Uhudler-Produzenten schaffen und damit auch die Grundlage dafür, dass die Uhudler-Freunde auch über 2030 hinaus dieses Kultgetränk genießen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieser Vorschlag kommt aus der Region selbst. Ich hatte gestern auch die Gelegen­heit, mit den Vertretern der Produzenten, mit dem Obmann und dem Vizeobmann des Verbandes diese Regelung entsprechend zu diskutieren. Wir werden also diesen Vor­schlag auf der Grundlage einer Reform des Weingesetzes, die demnächst dem Hohen Haus zugeleitet werden wird, umsetzen.

In weiterer Folge sollte es auch sinnvoll sein ‑ ich denke, da wird der Verein entspre­chend tätig werden ‑, zusätzlich zu dieser Absicherung auch eine Anerkennung als re­gionale Ursprungsbezeichnung im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung zu erwir­ken. Damit kann sichergestellt werden, Herr Abgeordneter Doppler: Uhudler wird auch in Zukunft Uhudler bleiben. (Abg. Doppler: Sehr gut!)

Und frei nach Kennedy, wenn es um den Uhudler geht: Ich bin ein Südburgenländer! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Riemer zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


13.00.10

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Ja, ich bin ein Südsteirer, bleibe es auch, aber gratuliere den Südburgenländern zu dieser wunderschönen Marke, die sie geschaffen haben. Ich denke, diese zwei Anträge zeigen eines, nämlich was Regionalität, was flei­ßige Menschen bewerkstelligen können, um einen Begriff, eine Marke zu schaffen. Da­für gebühren mein größter Respekt und meine Anerkennung. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Der Uhudler ist mir momentan schon etwas zu viel geworden, auch dieses Verharm­losen. Was ist es denn wirklich? – Es ist nicht nur eine Buschenschankkultur oder eine Getränkekultur. 1860 sind beim Reblausbefall, das wissen wir, die ganzen Kulturen – 80 Prozent – kaputtgegangen. Die Reblaus saugte die Wurzeln an, da gibt es dann krebsähnliche Gebilde. Sie wurde übrigens durch die amerikanische Rebe einge­schleppt, das ist erstaunlich. Dadurch haben wir an und für sich einen Verfall gehabt. Ich glaube, die ägäischen Inseln sind ausgenommen worden. Als Übergangslösung hat man Direktträger, praktisch diese amerikanischen Reben, gezogen. Später hat sich das dann so weiterentwickelt, dass man die Edelreben, die noch übrig geblieben sind, mit dieser amerikanischen Grundlage verbunden hat, weil sie einfach reblausresistent waren.

Der Uhudler ist ein Direktträger. Was heißt das? – Er ist eine Hybride zwischen einer entsprechenden amerikanischen Unterlage und einer an und für sich europäischen Rebe. Hybride heißt nichts anderes, als dass die Trauben einen höheren Pektingehalt haben. Das heißt auch, dass ein höherer Methanolgehalt da ist. Dieser Methanolgehalt ist natürlich nicht ganz so gesund, wie alle sagen, aber auch Paracelsus hat gesagt,


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