Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 89

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ne mutige Agrarpolitik voranschreiten und sich auch mit der Klimaveränderung ausein­andersetzen.

Die Topwinzer sollten in dieser Hinsicht auch unterstützt werden, denn es war ja nicht nur die Politik, die diesen Weinskandal zu einem Wahnsinnserfolg umgedreht hat, son­dern es waren auch die Winzer und es waren diese Unternehmer, die heute große Un­ternehmer sind und die heute einen enormen Anteil an unserem Exportgut Wein ha­ben. Und denen sollte – entgegen meinem Vorsatz, niemandem zu danken – gedankt werden.

Ich möchte nur noch grundsätzlich zu dem Entschließungsantrag von Ihnen, Herr Hüb­ner, und meinem Kollegen Jannach Stellung nehmen: Ja, das können wir unterstützen. Was mich aber ärgert und worunter ich dann meine Unterschrift nicht setzen kann, ist, dass Sie hier beim zweiten Punkt anführen, dass immer die EU-Behörden schuld sind.

Das stimmt ja nicht! Wie ich Ihnen gerade gesagt habe, gab es 1938 keine EU. (Zwi­schenruf des Abg. Hübner.) Da gab es etwas anderes, etwas viel Schrecklicheres! Das wollte ich noch sagen. Darum können wir das nicht unterstützen. – Danke viel­mals. (Beifall bei den NEOS.)

12.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.55.31

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie auch mich ganz kurz zur Rettung des Uhudlers Stellung nehmen.

Auch ich darf mich hier outen: Ich bin selbst ein großer Fan des Uhudlers. Der beson­dere Geschmack von Waldbeere hat mich schon 1992 überzeugt – damals, als ich bei Franz Fischler dienen durfte und wir die Rettung des Uhudlers ins Weingesetz über­nommen haben. Ich war auch mitbeteiligt, als wir 1994 in den Beitrittsverhandlungen mit dieser Übergangsregelung die Absicherung haben festlegen können.

Ich habe im Landwirtschaftsausschuss am 6. Mai dieses Jahres versprochen, dass ich mich dieser Sache annehmen werde, um den Uhudler über die Frist von 2030 hinaus dauerhaft abzusichern. Das ist mir auch sehr ernst. Der Uhudler hat – das wurde schon in allen Debattenbeiträgen erwähnt – Tradition und Moderne. Er steht für die Identität der Region des Südburgenlandes und ist ein sehr starkes Identifikationsmerkmal. Man kann sagen, er ist heute so etwas wie ein Kultgetränk im Südburgenland. Ich würde fast sagen, der Uhudler ist im Südburgenland so etwas wie der Krautinger in der Wild­schönau: Jeder identifiziert sich damit.

Aber es ist auch so, dass Einkommensmöglichkeiten und Wertschöpfung in der Region geschaffen werden, und deswegen ist es notwendig, diese regionale Spezialität ent­sprechend dauerhaft abzusichern.

Im EU-Recht – Sie wissen das –, in der geltenden EU-Verordnung 1308/2013 über die Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist vorgesehen, dass nur solche Kellertrauben klassifiziert werden dürfen, die der Art Vitis vinifera angehören oder aus einer Kreuzung damit stammen, und das trifft eben auf den Uhudler nicht zu. Er ist eine der Direktträgersorten, die, wie schon gesagt worden ist, vor 150 Jahren nach Öster­reich gekommen sind, um dem starken Reblausbefall entgegenzuwirken, und die sich damals als resistente Sorten auch durchgesetzt haben.

Die EU-Verordnung hat sich in den Weinbauverordnungen der Bundesländer Burgen­land und Niederösterreich entsprechend niedergeschlagen, und es ist dort dieser im Beitrittsvertrag ausverhandelte Übergangszeitraum bis 2030 vorgesehen. Die Umset-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite