Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 101

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es liberalisiert oder ob es verschärft wird: Es ist ein generelles Problem der Gesetzwer­dung in diesem Bereich, dass es nur zu einem Flickwerk kommt, und einer der Ex­perten, nämlich derjenige des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, sagt, so­gar für ihn als Experten in diesem Bereich ist es nahezu unmöglich, dem entsprechend zu folgen.

Ein Beispiel nur zu dem, was bei der letzten Novelle passiert ist – das war noch unter der Innenministerin Fekter. Da wurde ein ganz großes lichtvolles Ding gemacht, näm­lich die Mitwirkungspflicht, sieben Tage vor Ort zu sein, um für die Behörde greifbar zu sein, damit man die Befragungen durchführen kann, damit niemand untertauchen kann und so weiter. Es wurde gesagt, das ist logischerweise keine Haft, sondern das brau­chen wir unbedingt, damit es funktioniert.

In dieser Novelle wird es ersatzlos gestrichen. Was vor Kurzem von denselben Par­teien als unerlässlich beschrieben wurde, wird jetzt auf einmal ersatzlos gestrichen. Das heißt, da passt doch etwas im Geist nicht, und vielleicht ist das auch der Geist der Koalition, wo sich unter Umständen auch die Regierungsparteien nicht klar sind.

Es zeigt sich aber auch eines, nämlich dass wir bei der Umsetzung einiger anderer Dinge – so, wie es in der derzeitigen Situation ausschaut – auch säumig sind. Zum Bei­spiel: In der Schweiz gibt es Forderungen, dass man endlich einmal auch weiß, wie viel das Asylwesen insgesamt kostet. Wir bekommen ja keine genauen Zahlen. Es wird ge­sagt, darüber wird keine Statistik erhoben, das wird nicht geprüft. Das Asylwesen kos­tet ja nicht nur so viel, wie der Flüchtling in die Hand bekommt, sondern es sind auch die Verfahrenskosten dabei: Wie viel kosten die Behörden? Es sind außerdem die Nebenkosten dabei: Wie viel kostet der Schulunterricht? Wie viel kostet die ärztliche Versorgung? Und so weiter. Das ist auf den Bund, das ist auf die Länder aufgeteilt. Es gibt hierbei nicht einmal eine Kostentransparenz. Das wäre einmal dringend einzufor­dern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Diese Muskelspielereien, Frau Bundesminister: Wir hören die Ankündigung, das und das wird passieren, aber es kommt dann nicht. Jetzt heißt es aktuell: Die Innenminis­terin droht Bürgermeistern mit der Entmachtung, denn die Verantwortung kann sie ger­ne wieder übernehmen. Ich bin gespannt, ob das tatsächlich passieren wird, denn der Gemeindebund sagt, das geht so nicht. Das Floriani-Prinzip herrscht hier, und es geht offensichtlich nur eines. Es gibt auch einen Antrag des Teams Stronach dazu, und es wird auch mehrfach gefordert.

Wenn man sieht, dass mindestens 1 000 Personen – ich verwende jetzt nicht den Be­griff Flüchtlinge, denn darüber müssen wir uns auch noch einmal gesondert unterhal­ten – über die Grenze kommen und um Asyl ansuchen, und dann die Zahl aus dem In­nenministerium kommt, dass aufgrund der Situation in Syrien mittlerweile 30 Prozent als Flüchtlinge anerkannt werden, so heißt das, dass nach wie vor pro Woche 70 Pro­zent, rund 700 Personen, illegal nach Österreich kommen.

Und jetzt entspinnt sich schon wieder die Diskussion: Menschen sind doch nicht illegal! – Ja, Menschen nicht, nur: Wenn ein Mensch Gesetze bricht, dann tut er etwas Verbote­nes, und das ist illegal. Das ist das Problem dabei. Da haben ja einige im Ausschuss auch nicht die entsprechende Auskunft geben oder Verantwortung zeigen wollen. Wir als Abgeordnete sind auf die Gesetze der Republik vereidigt, aber es gibt manche, die hier so tun, als ob sie in bestimmten Bereichen nicht gelten würden, und das ist beim Begriff des Flüchtlings so. Da wird nämlich auf einmal ganz zwanglos das, was man landläufig als sogenannten Wirtschaftsflüchtling versteht, mit hineingepackt.

Wenn Sie wollen, dass in Österreich eine illegale Zuwanderung unter der Überschrift „Asyl“ stattfindet, die nicht gerechtfertigt, weil rechtlich nicht haltbar, ist, dann sagen Sie das, dann stellen Sie die entsprechenden Anträge auf Gesetzesänderung! Ich spreche


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