Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 100

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10. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 799/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens (611 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 698/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“ (612 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1018/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neu­ausschreibung der Rechtsberatung im österreichischen Asylverfahren (613 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


13.31.56

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Die Asyldebatte – medienmäßig wohl kaum zu überbieten – ist ein ernstes Problem, und jetzt stehen wir hier vor der Beschlussfassung eines Gesetzes, das hier Regelun­gen machen soll.

Es wurde seitens der zuständigen Ministerin angekündigt, es soll eine Verfahrensver­kürzung geben, es soll die Rechtsberatung in den staatlichen Bereich zurückgenom­men werden, generell soll es aufgrund der Problematik eine Verschärfung geben. Was findet jetzt tatsächlich statt? – Von dieser Ankündigung zum Beispiel der Rechtsbera­tung im staatlichen Bereich ist nichts mehr übrig geblieben. Das bleibt nach wie vor, mit entsprechenden Subventionen des Staates, ausgegliedert.

Die Verfahrensverkürzung, die gewünscht und positiv ist, schaut jetzt so aus, dass wir eine fünfmonatige Frist für das Verfahren haben, eine gänzlich unsystematische Frist an sich. Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht sechs Monate vor, also warum fünf Mo­nate? – Mir ist nicht ganz ersichtlich, warum man hierbei systemwidrig vorgeht. Aber das ist nicht das Problem. Man schreibt das hinein und sagt: Wünschenswert ist aller­dings, wenn es noch kürzer dauert. „Wünschenswert“, das steht aber so nicht im Ge­setz drinnen.

Es hat in den Stellungnahmen seitens des Landes Niederösterreich und seitens des Landes Wien auch Bedenken gegeben, wo man gesagt hat: Warum schreibt man zum Beispiel eine Zehn-Tages-Frist für dieses erste Verfahren, für dieses rasche Verfahren nicht ins Gesetz hinein? Und umgekehrt, was schreibt man dann hin? – Wenn die fünf Monate nicht ausreichen, dann kann es ja ohnehin länger dauern. Also, wir schreiben einmal fünf Monate hinein – als Verfahrensverkürzung –, eigentlich wollen wir, dass es kürzer dauert, aber wenn es länger dauert, macht es auch nichts.

Solche Gesetze sind eigentlich genau das, was man im Asyl- und Fremdenrecht gene­rell kritisiert, wozu auch alle Experten immer gesagt haben: Die Materie ist von einem Mal zum anderen nur Flickwerk. (Beifall bei der FPÖ.) Ich spreche jetzt nicht davon, ob


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