Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, den österreichischen Uhudler-Winzern gegenüber klar zu stellen, dass
die österreichische Bundesregierung alles in ihrer Macht stehende tun wird, unter anderem die Kompetenzen für die Zulassung des Anbaus und der Verarbeitung von oben angeführten Rebsorten, in die nationale Kompetenz zurückzuholen,
die Zulassung der Uhudler-Rebflächen über das Jahr 2030 hinaus sicher zu stellen und
den EU-Behörden gegenüber – sollte eine Rückholung der Kompetenzen in die nationale Zuständigkeit nicht möglich sein – klar zu stellen, dass Österreich die Verweigerung einer Zulassungsverlängerung als willkürlichen, die Kompetenzen überschreitenden Schritt ansehen und nicht hinnehmen wird."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7, die dem Ausschussbericht 602 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen anzunehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 86.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunftssicherung für Uhudler-Winzer.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 603 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)
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