Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 98

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„Die Bundesregierung wird ersucht, den österreichischen Uhudler-Winzern gegenüber klarzustellen, dass die österreichische Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende tun wird, unter anderem die Kompetenzen für die Zulassung des Anbaus und der Ver­arbeitung von oben angeführten Rebsorten in die nationale Kompetenz zurückzuholen, die Zulassung der Uhudler-Rebflächen über das Jahr 2030 hinaus sicherzustellen und den EU-Behörden gegenüber – sollte eine Rückholung der Kompetenz in die nationale Zuständigkeit nicht möglich sein – klarzustellen, dass Österreich die Verweigerung ei­ner Zulassungsverlängerung als willkürlichen, die Kompetenzen überschreitenden Schritt ansehen und nicht hinnehmen wird.“

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Das ist, glaube ich, eine klare Botschaft, und so sollten wir es beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend ZU­KUNFTSSICHERUNG FÜR UHUDLER-WINZER eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (602 d.B.), TOP 7., in der 75. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP. am 21. Mai 2015

Weinbau bedarf langfristiger Planung und Planungssicherheit für den Winzer, da auf­grund der hohen Anfangskosten von Neupflanzungen, der zumindest 3jährigen Phase der Ertragslosigkeit von jungen Reben und der 35-50jährigen Ertragsdauer von Wein­gärten andernfalls „unsichere Sorten“ nicht mehr ausgepflanzt werden.

Für die „Uhudler-Grundtrauben“ (Noah, Isabella, Othello, Ripatella, Clinton und Dela­ware) ist angesichts der 2030 endenden EU-Genehmigungen diese Sicherheit nicht mehr gegeben, sodass ein Auspflanzstopp und damit eine Überalterung bzw. ein lang­sames „Sterben“ der Weingärten droht. Die Zukunft eines wichtigen, regionaltypischen Elements des Südburgenlands ist damit bedroht. Dies hat der o.g. Antrag richtig er­kannt, die Konsequenzen werden in der Entschließung aber nur ungenügend gezogen.

Die Delegierung der Kompetenz für derart regionale und „kleinräumliche“ Fragen wie die Zulassung der Weingewinnung aus Trauben an die EU ist ein typisches Beispiel für völlig überzogene Zentralisierung von Entscheidungen, die sinnvoll nur auf nationaler bzw. regionaler Ebene getroffen werden können.

Die österreichischen Volksvertreter sind verpflichtet, Schäden für die heimischen Bau­ern, für das Überleben regionaltypischer Produkte und damit für einen Teil der „heimi­schen Identität“ durch diese Zentralisierung und ihre realitätsfernen, bürokratischen Entscheidungen zu verhindern.

Im Rahmen der Wahrung der österreichischen Restsouveränität und dem Bestreben, zentralistische Verirrungen auf ein sinnvolles Maß zurückzudrängen, stellen die unter­fertigten Abgeordneten daher folgenden

 


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