Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 111

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen von den Re­gierungsparteien und Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin! Dazu muss man ganz klar sagen: Gerade in einer Zeit, in der die Zahl der Asylanträge steigt – und darüber beschwert sich die Bundesregierung ja die ganze Zeit geradezu –, machen Sie das Aufnahmesystem noch komplizierter. Sie schaffen zusätzliche Sonderverfahren und machen das Verfahren noch komplizierter. Sie verschärfen das Gesetz und machen das Gesetz noch komplizierter. Gleichzeitig versprechen Sie uns schnellere und bes­sere Asylverfahren!? – Tut mir leid, auch das geht sich schlicht und ergreifend nicht aus. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Was Sie hier machen, ist eigentlich eine organisierte Verantwortungslosigkeit. Das führt schnurstracks ins Chaos und nicht zu besseren und schnelleren Asylverfahren.

Der letzte Punkt betrifft die Grundversorgung. Da sehen Sie Folgendes vor: Wenn je­mand zum Beispiel keine gültigen Personaldokumente besitzt – wie das bei vielen af­ghanischen Asylwerbern der Fall ist – oder wenn jemand gegen eine Asylentscheidung eine Berufung eingebracht hat, aber das Gericht ihm noch nicht oder nicht schnell ge­nug eine aufschiebende Wirkung erteilt hat, dann soll er obdachlos gemacht werden. Dann wird einfach die Grundversorgung gestrichen, und dann soll er schauen, wo er bleibt. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Jetzt behaupten Sie, mit einem Abänderungsantrag das Ganze abgefedert zu haben. Da­zu muss man ganz konkret sagen: Die Grundversorgung ist eine Mindestversorgung. Wenn Sie jetzt hergehen und diese Mindestversorgung noch einmal halbieren, dann geht sich eine menschenwürdige Unterbringung auch da schlicht und ergreifend leider nicht aus.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Korun, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Frem­denpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundver­sorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungs­gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015) (610 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 6 Z. 6 entfällt.“

*****

Das würde nämlich bedeuten, dass jene Halbierung der Grundversorgung, die die Bundesregierung vorsieht, zurückgenommen wird. Die Grundversorgung hat den Sinn, dass Menschen, solange sie im Asylverfahren sind und das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig beendet ist, nicht obdachlos gemacht werden, sich ihr Essen nicht aus dem Müll heraussuchen müssen und ein Dach über dem Kopf haben. Es wäre not­wendig, diese Grundversorgung aufrechtzuerhalten.

Ferner bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite