Zu Z 3 (Art 4, FPG, Z 34):
Es handelt sich um die Beseitigung eines Redaktionsversehens.
Zu Z 4 (Art. 6, GVG-B 2005, Z 6):
Die Ergänzung des Abs. 7 erfolgt entsprechend dem gemeinsamen Konzept des Bundes und der Länder, wonach vereinbart wurde, dass, wenn eine Abschiebung von Personen aus faktischen Gründen nicht stattfindet, jedenfalls eine Grundversorgung im Sinne des Art. 20 Abs. 5 letzter Satz Neufassung der Aufnahmerichtlinie sicherzustellen ist.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
13.50
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Was uns hier vorliegt, ist die zwölfte Asylgesetz-Novelle, das zwölfte Asylverschärfungspaket in nur neun Jahren. Das heißt, mehr als einmal im Jahr wurde in den letzten neun Jahren am Asylgesetz herumgewerkt beziehungsweise das Asylgesetz auch verschärft. (Abg. Walter Rosenkranz: Angeblich!)
Schauen wir uns einmal an, warum die Bundesregierung meint, dass diese zwölfte Gesetzesänderung in neun Jahren notwendig wurde, beziehungsweise was diese Gesetzesänderung angeblich an Verbesserungen bringt. Angesichts der Kürze der Redezeit kann ich mich dabei nur auf drei Punkte konzentrieren.
Erstens werden uns schnellere und bessere Asylverfahren versprochen. Im Gesetzentwurf steht: Asylanträge aus bestimmten Ländern, für die einmal pauschal angenommen wird, dass es dort gar keine Verfolgung von Menschen geben kann, sollen möglichst in höchstens fünf Monaten entschieden werden, außer es gibt noch Recherchebedarf, dann kann das auch sechs Monate oder länger dauern.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Frau Innenministerin in den letzten Monaten wiederholt behauptet hat, die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens betrage vier Monate. Jetzt weiß ich schon, dass wir in der Bildungspolitik viele Probleme haben, aber ich kann kaum glauben, dass die Bundesregierung derart schlecht rechnen kann, dass sie die Bearbeitungsdauer verlängert und dann behauptet, wir hätten jetzt beschleunigte und bessere Asylverfahren. Es tut mir leid, das geht sich schon rein mathematisch nicht aus.
Zweiter Punkt: Die Bundesregierung behauptet, es wird mit diesem Gesetzentwurf eine bessere Verteilung der Schutzsuchenden auf die Bundesländer geben. Was macht die Bundesregierung? – Sie baut eine Parallelstruktur zur jetzigen Struktur der Erstaufnahmestellen auf. Die Aufnahme soll nämlich nicht mehr in den Erstaufnahmestellen erfolgen, vielmehr sollen in der Mehrheit der Bundesländer sogenannte Verteilerzentren aufgebaut werden.
Es wird also eine Parallelstruktur aufgebaut, und es wird höchstwahrscheinlich, nehme ich einmal an, auch Personal brauchen für diese sogenannten Verteilerzentren. Dieses Personal muss dann höchstwahrscheinlich vom Himmel runterfallen, denn zum Personal sieht dieser Gesetzentwurf gar nichts vor. (Bundesministerin Mikl-Leitner: Wie oft habe ich das schon gesagt?! Wie oft?!) Jetzt bin ich sehr gespannt, wie man eine Parallelstruktur aufbaut, für die man Personal brauchen wird, um die Erstaufnahme zu machen, ohne dass dieses Personal da ist.
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