Bundesländer aufgeteilt werden sollten. Ich erlaube mir auch anzumerken, dass wir das bei 2 200 Gemeinden – Kollege Rädler, weil du mich gerade anschaust – eigentlich unaufgeregt – unaufgeregt, Herr Kollege Rosenkranz! – und ohne Probleme bewerkstelligen können müssten. Ich verstehe die Aufregung nicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie verstehen gar nichts!) Wir reden immerhin von Menschen. Ich bekenne mich zu unserem Rechtsstaat und zu unseren Rechtsbeständen. Das sollte alles unaufgeregt vorangehen.
In Wirklichkeit brauchen wir auch die Solidarität zwischen den Gebietskörperschaften einerseits und andererseits auch die Solidarität von uns als Gesetzgeber, was das oberste Organ, das Bundesministerium für Inneres, im Zusammenspiel mit den Landesregierungen und auch mit den Kommunen betrifft. Das ist überhaupt keine Frage.
Lassen Sie mich auf eines hinweisen, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann: Bei dieser Regierungsvorlage setzen wir zwei EU-Richtlinien um, alle Judikate des Europäischen Gerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes werden hier berücksichtigt. Also jeder Rechtsgelehrte müsste sagen: So etwas haben wir ja überhaupt noch nicht erlebt im rechtsstaatlichen Sinne, aber auch im Sinne der Menschlichkeit, im Sinne der Humanität! Wir haben die schnellsten Verfahren – das zeigt mir immer, das sich das niemand anschaut – in ganz Europa. Das alles haben wir mit den letzten Novellen geschafft.
Frau Kollegin Korun, eines muss ich schon fragen: Warum haben wir denn so viele Novellen? – Weil sich die Welt rasant verändert. Das ist der wahre Grund! Mehr als dass wir als Rechtsstaat auf alle Entwicklungen immer Rücksicht nehmen, können wir nicht tun. Wir haben von den Höchstgerichten anerkannte, saubere, rechtsstaatliche Verfahren. Auf diese legen wir ja alle großen Wert. Und ich glaube, es muss uns auch bewusst sein, dass wir, wenn wir schnelle, qualitativ hochwertige Verfahren haben, das gar nicht kritisieren müssen. Das ist europäisch anerkannt, das ist international anerkannt.
Meine geschätzten Damen und Herren, ich gehöre seit vielen Jahren zu jenen Personen, die sagen, wenn es einen berechtigten Grund gibt, dann bekommt jemand Asyl, aber wenn er keinen hat, dann eben nicht. Aber trotzdem müssen wir das in einem rechtsstaatlichen Verfahren abklären.
Ich gratuliere und bedanke mich bei allen, die uns seinerzeit geholfen haben. Ich kann mich noch an die Diskussion hier im Saal erinnern, als wir die Idee hatten, wir gründen das Bundesverwaltungsgericht. Was wir für Rucksäcke abgebaut haben, diese langen, alten Verfahren, seit wir ein neues Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl installiert haben! Erstklassige Arbeit leisten die. Erstmals in der Geschichte dieser Republik gibt es ein Amt, eine Behörde für alle Verfahren, nicht über 100 Behörden, wie man das früher gehabt hat. Meine geschätzten Damen und Herren! Ein Amt, Frau Kollegin Korun, ist ein Amt, und dieses Amt haben wir von Haus aus mit Außenstellen ausgestattet. Trotzdem ist es ein Amt.
Und jetzt bringe ich ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ich jemanden von Villach nach Traiskirchen fahre – hören Sie mir wenigstens zu, vielleicht interessiert es Sie! – und nach dem Verfahren wieder zurück nach Villach fahre, dann sagen Sie mir, ob das menschlich ist, ob das billig ist, ob das gescheit ist. – Nein, das ist es nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Korun: Sehr gut! Aber wo ist das Personal?)
Darauf nehmen wir jetzt auch Rücksicht. Das ist ganz einfach auch im Interesse des Betroffenen, wenn der jetzt in der Steiermark beamtshandelt werden kann. Wir ersparen uns das Spazierenfahren, wir sparen Diesel, wir machen sogar für die Umwelt etwas, ohne dass das irgendwer überhaupt registriert. (Heiterkeit bei den Grünen.)
Rechtlich ist es ein Amt mit denselben Personen. Machen Sie sich keine Sorgen! Ich, der Stellenpläne und Planstellen seit 25 Jahren verhandelt, sage Ihnen: In keinem Ma-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite