Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 114

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„12a. §10 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Bei der Anwendung von Minderjährige berührenden Bestimmungen in Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.“

Begründung

Obwohl das Innenministerium wieder einmal eine Gesamtnovelle des sogenannten “Fremdenrechts“(„FRÄG“) anstrengt und sich dabei auf die notwendige Umsetzung von EU-Bestimmungen beruft, werden dabei kinderrechtliche Standards des EU-Asylrechts nicht umgesetzt. Wie auch im Begutachtungsverfahren zum FRÄG mehrmals betont wurde, hat die dringend gebotene Stärkung der Rechte für asylsuchende Kinder und Jugendliche nahezu keine Aufnahme in das Gesetz gefunden. Neben der fehlenden Auf­nahme des Vorranges des Kindeswohls (Art. 25 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32 und Art. 23 der Aufnahmerichtlinie 2013/33) fehlen auch weitere Umsetzungen aus den neuen Asyl-Richtlinien. Diese präzisieren, wie das Kindeswohl in Asylverfahren sicher­zustellen ist.

Eine vollinhaltliche Umsetzung dieser Bestimmungen wäre wünschenswert und würde sicherstellen, dass das Kindeswohl auch in Asylverfahren vorrangig berücksichtigt wird und Maßnahmen im Asylverfahren darauf ausgerichtet werden, dass diese sowohl kör­perlich, geistig und seelisch Kindern angemessen sind. So fehlt u.a. die in Art. 25 Abs. 6 lit. a-c der Asylverfahrensrichtlinie vorgesehenen Ausnahmen von unbegleiteten Min­derjährigen aus bestimmten beschleunigten Verfahren, Grenzverfahren etc.

Solange diese vollinhaltliche Umsetzung der Richtlinien nicht erfolgt ist, sollten die oben genannten Ausnahmen und Sonderregelungen aus den Asylverfahrensrichtlinien von den Behörden unter Bezug auf den Vorrang des Kindeswohls angewandt werden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


13.59.21

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Besu­chergalerie und vor den Bildschirmen! Wie so oft bei sensiblen Materien frage ich mich beim Zuhören, ob wir vom selben Gesetz, von denselben Vorlagen, von denselben In­halten reden.

Frau Kollegin Korun, bei allem Respekt – und ich verstehe Ihren sehr sozialen Zugang zu diesem Thema –, aber da haben Sie einige Zitierungen vorgenommen, die man nicht in dieser Vorlage findet. Ich sage das nur in aller Klarheit! (Zwischenruf der Abg. Korun.)

Lassen Sie mich jetzt einige grundsätzliche Bemerkungen machen: Ich möchte einmal bei jenen, die immer wieder sagen, wer was alles nicht machen kann, und die immer alles schlechtreden, in Erinnerung rufen, dass wir bis zur Novelle 2004 alle Zuständig­keiten beim Bund gehabt haben. Dann haben wir die Grundversorgung aufgrund vie­lerlei Wünsche – dies zu erläutern würde aus zeitökonomischen Gründen jetzt nicht ge­hen – verländert. Österreich ist ein Bundesstaat.

Ich möchte mich bei all jenen, die uns trotz dieser schwierigen Probleme bis jetzt ge­holfen haben, bei den Bürgermeistern, bei den Landesregierungsmitgliedern und den Gemeindemandataren, sehr herzlich bedanken für das Verständnis, das sie haben.

Gleichzeitig geht aber an Sie die Einladung und die Bitte, dass man die, die man jetzt noch zu verteilen hat, verteilt. Es sind jetzt rund 1 000, die in Österreich auf die neun


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