Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 123

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Im Nachhinein positiv aus meiner Sicht ist auch – ursprünglich war es negativ, weil Sie die Rechtsberatung beim Innenministerium ansiedeln wollten, nun bin ich sehr froh, dass das rausgefallen ist. Ich halte es für wichtig, dass es hier eine unabhängige Rechts­beratung gibt. Ich glaube aber trotzdem, dass das jetzige System, das wir haben, auch nicht sehr, sehr gut ist und wir eine Neuausschreibung brauchen würden. Das ist auch ein Antrag von mir, der mitverhandelt wird, die Neuausschreibung in Bezug auf die Rechtsberatung.

Es geht darum, dass die Rechtsberater momentan einen Pauschalbetrag von 200 € bekommen und auch nicht mehr, wenn es besondere Erfordernisse gibt. Es gibt sehr viele vulnerable Persönlichkeiten, die eines Mehraufwands bedürfen, und man kann mir einfach nicht erklären, wie man um 200 € die Rechtsberatung qualitativ hochwertig machen kann. Das kann man mir nicht erklären, deswegen auch dieser Antrag von mir, dass man die Rechtsberatung neu ausschreibt.

Im Endeffekt ist nämlich der Zuschlag, so wie er stattgefunden hat, nach dem Bil­ligstbieterprinzip erfolgt, und das halte ich gerade im Zusammenhang mit dem Asylbe­reich nicht für sinnvoll. Auch was die Mindesterfordernisse an die Qualifikation der Rechtsberater betrifft, sind aus meiner Sicht die Mindesterfordernisse, die in der Aus­schreibung festgelegt waren, nicht ausreichend, denn gerade das Fremden- und Asyl­wesen ist eine solch komplexe Rechtsmaterie, dass ein Jusstudium allein nicht aus­reicht. Ich bin Jurist, aber ich würde es mir allein nicht zutrauen, dass ich nur mit dieser Qualifikationsvoraussetzung hier qualitativ hochwertige Rechtsberatung geben kann. – Das waren jetzt die positiven Dinge.

Das Problem ist, es gibt aus meiner Sicht auch viele negative Dinge in dieser Regie­rungsvorlage.

Nummer eins ist, wir haben es schon gehört, es ist das die zwölfte Novelle seit 2006. Es ist wiederum kein Beitrag zu einer Vereinfachung. Es ist wiederum kein Beitrag zu einer Vereinheitlichung. Es ist weiterhin ein Flickwerk, und es ist eine der unübersicht­lichsten und kompliziertesten Rechtsmaterien, die wir haben.

Wenn Rechtsanwalt Bürstmayr, den wir als Experten in den Ausschuss geladen haben und der wirklich ein Experte auf diesem Gebiet ist, sagt, er kann es selbst nicht mehr überblicken, dann haben wir ein massives Problem. Wenn Rechtsanwälte, die sich mit diesem Bereich seit Ewigkeiten beschäftigen, das nicht überblicken können, dann stimmt etwas an diesem Rechtsbereich nicht. Und deshalb müssen wir ihn einheitlicher und einfacher machen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Das ist umso bedenklicher, als das eine der Rechtsmaterien ist, die extrem grund­rechtssensibel sind. Sowohl im Asylgesetz als auch im Fremdenpolizeigesetz geht es um Themen, die ganz eng an Grundrechten dran sind. Und dass wir genau in dem Be­reich eine solch komplizierte Rechtsmaterie haben, wo es auch noch um Personen­gruppen geht, die per se, weil sie ja Flüchtlinge sind, nicht unbedingt mit dem öster­reichischen Recht sonderlich vertraut sind, geschweige denn der Sprache in der Regel mächtig sind, wenn sie hierher kommen, dass wir genau dort eine solch komplexe Rechtsmaterie haben müssen, das kann ich nicht nachvollziehen.

Jeder, der sich mit dieser Regierungsvorlage und auch mit dem Abänderungsantrag der Regierungsparteien beschäftigt hat, sieht, dass er selbst – gefühlt – zirka zehn Ge­setze lesen muss, um überhaupt einmal zu wissen, was im entsprechenden Abände­rungsantrag enthalten ist, da diese Rechtsmaterie einfach so hochkomplex ist und es daher kaum möglich ist, das entsprechend zu überblicken.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage des Kindeswohls. Der Begriff „Kindeswohl“ ist in der Aufnahmerichtlinie drin. Es geht darum, dass in Bezug auf Minderjährige das Kin­deswohl immer vorrangig zu berücksichtigen ist. Es braucht bei Minderjährigen immer


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