Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 122

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Mit dem heutigen Beschluss des Fremdenrechtsänderungsgesetzes setzen wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung, um hier schnell Verbesserungen zu erreichen. Machen wir diesen Schritt gemeinsam! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

14.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


14.31.36

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Mi­nisterin! Hohes Haus! Herr Kollege Prinz, nur eine kurze Replik auf Ihre Rede: Ja, ich verstehe es auch nicht und finde es auch unerträglich, dass Flüchtlinge jetzt in Zelt­städten leben müssen. Ich weiß, dass Sie in Ihrer Gemeinde auch viele Flüchtlinge ha­ben, aber Sie könnten ja auch bei Ihren Bürgermeisterkollegen aus der ÖVP, die sich momentan ganz schrecklich gerieren und sagen, das gehe bei ihnen nicht, ein gutes Wort dafür einlegen.

Die zweite kurze Replik zum Kollegen Rosenkranz – ich weiß, er ist gerade in einer Be­sprechung, aber Sie können es ihm nachher ausrichten –, weil er gesagt hat, über den Begriff „Flüchtlinge“ müssen wir noch diskutieren: Über den muss man nicht diskutie­ren! Gerade er als Rechtsanwalt sollte wissen, dass das einerseits eine juristische Be­grifflichkeit ist, die ganz klar ist, weil es in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt ist, und andererseits die Begrifflichkeit, die wir vielleicht doch gelegentlich ein bisschen flapsig verwenden. Oder einfach der Begriff „Wirtschaftsflüchtling“, natürlich ist er nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt, das ist ganz klar. Aber er sollte das wissen, und es wäre schön, wenn ein Doktor der Juristerei hier das auch klar so kund­tun würde. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Darmann: Er weiß es, aber andere hier he­rinnen nicht!) – Das wissen auch andere.

Jetzt zur Gesetzesvorlage, über die wir diskutieren. Frau Innenministerin, ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt, es gibt darin aus meiner Sicht positive Dinge. Eine positive Sache ist, dass die Anwesenheitspflicht fällt. Auch diese hat Kollege Rosen­kranz angesprochen. Ja, da hat er schon recht, es ist skurril, dass das vor ein paar Jahren noch dringend notwendig war und jetzt nicht mehr. Ich war damals schon der Meinung, dass es nicht notwendig und Schwachsinn ist, und deswegen ist es gut, dass sie jetzt herausfällt.

Das Zweite, das ich auch nicht wirklich kritisch sehe, sondern eigentlich ganz gut finde von der Intention her, sind die Verteilerzentren in den Bundesländern. Ein richtiger Punkt dabei ist – und diesen sehe ich auch nicht gewährleistet – die Frage des Perso­nals. (Abg. Pendl: Es gibt ja Planstellen!) – Ja, da gibt es Zusagen, das ist gar keine Frage, aber wir müssen wirklich darauf achten, und, Frau Innenministerin, da bitte ich Sie, ganz genau darauf zu schauen, dass dort ausreichend Personal vorhanden ist. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass ich mehrere Verteilerzentren habe an­statt zwei, das kann ohne Weiteres zu einer Entlastung führen.

Was auch nicht per se schlecht ist, ist aus meiner Sicht die Frage der Schnellver­fahren, wenn es um Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten geht. Dann ist es für mich nachvollziehbar, dass Sie ein Schnellverfahren machen wollen. Das verstehe ich. Ich habe auch Ihre Initiative, die Sie damals im Kosovo gemacht haben, als etwas Sinn­volles empfunden. Ich bitte aber trotzdem auch – und das halte ich für ganz wichtig –, dass immer auf den Einzelfall abgezielt wird, denn es gibt auch Flüchtlinge aus si­cheren Drittstaaten, die trotzdem einen Asylgrund haben. Es gibt auch im Kosovo Men­schen, wenn auch sehr wenige, die dort verfolgt werden und nach der Genfer Flücht­lingskonvention Flüchtlinge sind. Das heißt, wichtig sind auch hier die Qualität und die Einzelfallprüfung. (Abg. Yilmaz: Das wird gewährleistet!)

 


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